79 Anwälte für Tierrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Ackenheil Anwaltskanzlei Kanzlei für Tierrecht / Pferderecht / Hunderecht, Raiffeisenstr. 23 a, 55270 Klein-Winternheim 6805.9605583078 km
Pferderecht • Recht rund ums Tier • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Tierrecht
aus 142 Bewertungen Für mich ist Herr Ackenheil der Beste Anwalt für Pferderecht. Mir hat er schon mehrfach bei Rechtsproblemen beim … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lara Siegmann
sehr gut
Rechtsanwältin Lara Siegmann
Rechtsanwältin Lara Siegmann ist von 27.05.2024 bis 17.06.2024 nicht verfügbar.
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstraße 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, um Recht und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lara Siegmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Tierrecht
aus 26 Bewertungen Sehr kompetenter Rechtsbeistand, der definitiv den Ausschlag zu unseren Gunsten gegeben hat. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Calsow
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kanzlei Georg Calsow, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg Calsow ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Tierrecht
aus 24 Bewertungen Der konnte mich nicht nehmen hatte aber sehr gute Tips die ich jetzt gemacht habe Dankeschön (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kersten Wolf
Kanzlei Kersten Wolf, Fahrmannstraße 4, 97299 Zell am Main 6916.4584973756 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Kersten Wolf bietet im Bereich Tierrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Müller
Rechtsanwältin Ursula Müller
Kanzlei Ursula Müller, Hamburger Str. 5, 14641 Wustermark 6946.6055313237 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Tierrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Müller
(08.12.2018) Sie hat mich sehr gut Beraten und war sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Heck
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Heck
Kanzlei Susanne Heck, Röntgenstr. 23, 67454 Haßloch 6840.1971254482 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Heck gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Sehr kompetente nette Rechtsanwältin. Sie ist nicht nur sehr gut sondern fängt mich auf und begleitet mich und meinen … (06.02.2024)
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Rechtsanwalt Georg R. Menz
Kanzlei Menz, Storchenstr. 22, 88213 Ravensburg 7013.5814751158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg R. Menz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierrecht

Fragen und Antworten

  • Tierrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Unter Tierrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die sich mit dem Kauf, Verkauf, Pflege, Unterhalt oder der Unterbringung von Tieren beschäftigen. Ebenfalls zum Tierrecht gehören die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf Tiere beziehen, z.B. baurechtliche Probleme in Bezug auf Ställe, Tierschutzvorschriften u. Ä.

Tiere führten in unserer Gesellschaft und im Recht lange Zeit eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass erst im Jahre 1990 in das BGB ein neuer § 90a eingefügt wurde. Darin heißt es:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Grundsätzlich bleibt auch durch Einfügung dieser Vorschrift alles beim Alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt, denn solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, hat sich damit im Grunde und auch im Tierrecht im Allgemeinen nicht viel geändert. Allerdings hat sich der Gesetzgeber selbst nicht wirklich systemtreu verhalten und so werden weiterhin gem. §§ 961 ff. BGB Bienenschwärme als echte Sachen bezeichnet und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an echten Sachen schlichtes Eigentum. Daneben wird auch im Strafrecht in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen" gesprochen. Mit diesen Bezeichnungen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass Tiere vom Denken des Gesetzgebers weiterhin grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören.

Ebenfalls im Jahre 1990 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.

Der Tierschutz und damit die Tierrechte wurden durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Neben gesetzlichen Regelungen in Deutschland gibt es auch Regelungen zum Tierrecht in der EU. Im Vertrag von Amsterdam, in Kraft getreten am 1. Mai 1999, werden in einem besonderen „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere" neue Grundregeln für Maßnahmen der Gemeinschaft im Tierschutzbereich gesetzt. Mit diesem Protokoll werden Tiere als fühlende Wesen anerkannt und die Europäischen Institutionen verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung von Gemeinschaftspolitiken die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere in den Vordergrund zu stellen. Am 29. Oktober 2004 wurde der neue Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet. Dieser Vertrag enthält ebenfalls die Verpflichtung, den Schutz von Tieren und deren Tierrechte sicherzustellen. Gemäß Artikel III-121 tragen die Union und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Rechnung. Dabei werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe berücksichtigt.

In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen über Tiere. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • §§ 958 ff. BGB: Aneignung herrenloser Sachen
  • §§ 965 ff. BGB: Fund
  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung
  • § 834 BGB: Tierhüterhaftung
  • § 17 StVG: Unfälle durch Tiere
  • § 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr
  • § 121 OWiG: Halten gefährlicher Tiere
  • § 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren
  • § 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren

Außerdem gibt es in Deutschland weitere speziell auf Tiere zugeschnittene Gesetze und Verordnungen, welche die sog. Tierrechte enthalten:

  • Tierschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz
  • Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)
  • Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Tollwutverordnung
  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

(WEI)

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