1.159 Anwälte für Unfallversicherung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Vormbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Vormbaum
Anwaltskanzlei Vormbaum, Bült 27, 59368 Werne 6678.9617245451 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Vormbaum bietet im Bereich Unfallversicherung Rechtsberatung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Herr Vormbaum hat mich sehr freundlich und kompetent in einer unverbindlichen Erstberatung zu meinem rechtlichen … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Alexander Rüdiger
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Alexander Rüdiger
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Alexander Rüdiger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unfallversicherung
aus 20 Bewertungen Ein Anwalt, der sich wirklich kümmert, und das auf sehr nette und kompetente Art und Weise. Ich fühlte mich immer sehr … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, Großer Burstah 42, 20457 Hamburg 6719.8688656635 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unfallversicherung
aus 95 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, sehr gute Unterstützung. Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung und Kommunikation. Mit … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bärsch
Rechtsanwalt Ralf Bärsch
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5418087397 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unfallversicherung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Bärsch
(21.12.2023) Unkomplizierte, kompetente und erfolgreiche Abwicklung. Ohne diese Hilfe definitiv nicht so nerven- und zeitschonend !
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Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus
Gruska-Theus & Weber Rechtsanwälte, Thälmannstr. 32, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6875.7038465549 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unfallversicherung
(26.11.2023) Herr Gruska-Theus hat mich sehr gut vertreten bei einer schwierigen Erbsache in der nahen Verwandtschaft. Trotz der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Wypior
sehr gut
Kanzlei Wypior, Flughafenstr. 86, 53842 Troisdorf 6694.4799395692 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Wypior - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unfallversicherung
aus 14 Bewertungen Es ist eine wahre Freude, meine Erfahrung mit Herrn Rechtsanwalt Wypior und seinem Team zu teilen. Ich hatte das … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hieronimi
Rechtsanwalt Christian Hieronimi
Kanzlei Christian Hieronimi, Augsburger Str. 33, 10789 Berlin 6971.9079219412 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unfallversicherung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Hieronimi gerne zur Verfügung
(20.02.2018) Rechtsanwalt Hieronimi hat mich wiederholt erfolgreich in Bußgeldverfahren vertreten. Auch ein Mandant zur …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unfallversicherung

Fragen und Antworten

  • Unfallversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unfallversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unfallversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unfallversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfallversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Art Haftpflicht für Arbeitgeber dar, die immer dann tätig wird, wenn ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall - zu dem auch ein Wegeunfall gehört - erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt. Träger der Versicherung sind vor allem Berufsgenossenschaften. Während Arbeitnehmer, Studenten oder Schüler pflichtversichert sind, können sich Unternehmer, die keine Angestellten haben, freiwillig versichern lassen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Existenzgründung relevant. Denn nach der Firmengründung wird in der Regel allein der Existenzgründer im Unternehmen tätig, weil er sich noch keine Angestellten leisten kann. Ist er jedoch während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit in einen Unfall verwickelt und kann daraufhin seine Arbeit nicht mehr erledigen, fehlt ihm das nötige Einkommen, was wiederum seine Existenz gefährdet. Dem kann er vorbeugen, indem er Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung wird.

Sinn und Zweck der Versicherung ist neben der Prävention von Unfällen auch das Beenden der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. seine Genesung oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Zu den Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung gehören somit unter anderem die Übernahme der Kosten für eine Reha z. B. nach einer Operation, Lohnersatzleistungen bzw. Entschädigungsleistungen wie eine Hinterbliebenenrente. Auch die Kosten für die erforderlichen Arzneimittel, Gehhilfen oder die Wiedereingliederung des verletzten Beschäftigten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Die Arztrechnung wird in der Regel sofort an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Dabei ist aber zu beachten, dass ein Schadensfall nur angenommen wird, wenn der Unfall während der Arbeit, aufgrund der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert ist. Ohne den nötigen Bezug zum Arbeitsrecht wird bei einem Unfall also nicht die gesetzliche Unfallversicherung einstandspflichtig, sondern vielmehr die Krankenversicherung bzw. eine private Unfallversicherung.

Bei der privaten Unfallversicherung schließen die Parteien einen Vertrag. Hier kann der Versicherte eine Kostenerstattung oder die Zahlung einer Rente auch verlangen, wenn ein arbeitsrechtlicher Bezug fehlt, also der Betroffene z. B. einen Haushaltsunfall hatte. Welche Leistungen die Versicherung genau übernimmt, ergibt sich jedoch aus den Versicherungsbedingungen.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung kommt einer Zahlungsaufforderung aber nicht (vollständig) nach, wenn der Verletzte den Unfall zumindest mitverursacht hat, ihm demnach Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. So verliert man etwa den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn man in einen Unfall verwickelt wurde, der nicht auf direktem Weg zur Arbeit passiert ist. Wer ferner während der Arbeit Alkohol trinkt bzw. Drogen oder andere Betäubungsmittel nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) zu sich nimmt und der Unfall darauf zurückzuführen ist, wird ebenfalls keinen Cent von der Versicherung erhalten.

(VOI)

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