627 Anwälte für Urheberrechtsverletzung | Seite 27

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Rechtsanwältin Prof. Dr. Eva Vonau
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Juristische Fragen im Bereich Urheberrechtsverletzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Eva Vonau
aus 14 Bewertungen Frau Dr. Vonau hat mir schnell und kompetent meine Sorgen nehmen können und im weiteren verständlich und geduldig die … (17.03.2022)
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Rechtsanwalt Gernot Hennig
Rechtsanwaltskanzlei Gernot Hennig, M.B.L., Fischhausstr. 15b, 01099 Dresden 7081.8555489037 km
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Juristische Fragen im Bereich Urheberrechtsverletzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Gernot Hennig
aus 13 Bewertungen Herr RA Hennig hat mich nach meinen Anruf in seiner Kanzlei innerhalb von 5 Minuten trotz eines gleich bevorstehenden … (10.10.2023)
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Rechtsanwalt Alexander Meyer
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Herr Rechtsanwalt Alexander Meyer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Urheberrechtsverletzung
aus 41 Bewertungen Es wurde mir sehr patent, verständlich und freundlich geholfen vielen Dank! (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urheberrechtsverletzung

Fragen und Antworten

  • Urheberrechtsverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urheberrechtsverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Urheberrechtsverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Urheberrechtsverletzung begeht, wer gegen das Urheberrecht eines anderen verstößt. Das Urhebergesetz schützt nicht nur literarische Werke, sondern auch Medien wie Musik, Filme oder Software vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte.

So begeht jemand z. B. eine Urheberrechtsverletzung, wenn er einen fremden Text ändert und/oder als seinen eigenen ausgibt, sog. Plagiat. Dagegen erlaubt das Urhebergesetz in § 53 jedoch, dass man sich zu privaten Zwecken etwa CDs oder Filme kopieren darf, z. B. für eine Party im eigenen Garten. Das gilt aber nicht, wenn man einen Kopierschutz umgeht, indem man sich eine dementsprechende Software im Internet herunterlädt und anwendet. Zwar ist das Herstellen einer Raubkopie dann nicht strafbar, der Urheber des Werks kann unter Umständen aber Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Schadensberechnung erfolgt anhand einer fiktiven Lizenzgebühr. Es muss also gefragt werden, was der Urheber oder etwa auch der Musikverlag verdient hätte, wenn der Raubkopierer z. B. die CD ordnungsgemäß im Laden gekauft hätte bzw. ein Nutzungsrecht gehabt hätte. Im schlimmsten Fall muss der Täter auch noch mit weiteren Kosten - Anwaltskosten und Gerichtskosten - rechnen. Übrigens: Wer etwa Werbung für „Kopierschutzknacker" macht bzw. Softwareverkauf betreibt, begeht nach § 111a Urhebergesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Besonders beliebt ist mittlerweile der Download von Musik oder Filmen von einer Tauschbörse im Internet. Während zwar der Download zu Privatzwecken nicht verboten ist, begeht man beim Filesharing regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung, da während des Downloads automatisch eigene Dateien upgeloadet werden. Denn damit verstößt man unter anderem gegen das Verbreitungsrecht und Veröffentlichungsrecht des Urhebers. Wer beim Filesharing erwischt wird, muss aufgrund der Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung - etwa durch einen Abmahnanwalt - rechnen, in der man aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Verlangt wird unter Umständen auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Der Urheber bzw. der Rechteinhaber kann aber z. B. auch Klage bei Gericht einreichen - sog. Unterlassungsklage - oder der Produktpiraterie ein Ende setzen, indem er jede Fälschung seines Werks beschlagnahmen und vernichten lässt. Doch nicht nur das Zivilrecht spielt bei einer Urheberrechtsverletzung eine wichtige Rolle, sondern auch das Strafrecht. So muss ein Fälscher, Kopierer oder Plagiator im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren und einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechnen.

(VOI)

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