611 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Rechtsanwalt Ulf Pieconka
Kanzlei Pieconka, Frankfurter Str. 10, 97082 Würzburg 6920.2541406758 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka für Rechtsfragen rund um den Bereich Verlagsvertrag
(11.01.2024) Herr Rechtsanwalt Ulf Pieconka war sehr freundlich, geduldig, human und zudem auch noch schnell erreichbar. Die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Croon
Rechtsanwalt Philipp Croon
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Philipp Croon - Ihr juristischer Beistand im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria Neun
Rechtsanwältin Viktoria Neun
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Viktoria Neun hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
aus 5 Bewertungen Sehr gute Erfolge. (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Drouven
sehr gut
Rechtsanwalt Timm Drouven
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Timm Drouven vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag
aus 92 Bewertungen Obwohl klar war, dass RA Drouven den Fall aus zeitlichen Gründen nicht übernehme kann, hat er sich die Zeit genommen … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Kienle
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kienle
Anhäusser Unger & Bergien, Friedenstr. 1, 89073 Ulm 7004.2050505872 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Kienle ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Verlagsvertrag
aus 8 Bewertungen Sein Mitarbeiter hat sich die Sache angesehen und für wenig aussichtsreich erklärt. Enttäuschend, aber klar und … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Morbach
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Morbach
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1955563542 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Morbach
aus 33 Bewertungen Ich habe schnell ein Termin bekommen Mein Problem wurde ernstgenommen und schnell bearbeitet Hr Renner hat mir … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Bartlmae
sehr gut
Medienrecht Nordwest, Lindenstraße 87, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6637.2655500059 km
Rechtssicherheit für Ihre Ideen: Kompetente Beratung im Immaterialgüterrecht seit über 10 Jahren
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verlagsvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Maike Bartlmae
aus 33 Bewertungen Ich bin von Frau Bartlmae gut beraten und vertreten worden. Jeder Schritt würde mit mir besprochen. Einfach eine tolle … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Folkert Janke
sehr gut
Janke & Kloth, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Möllendorffstr. 3, 10367 Berlin 6979.5515195036 km
Verkehrsrecht • Reiserecht • Markenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Folkert Janke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
aus 33 Bewertungen Einem Laien wie mir zu helfen - dafür haben wir in Deutschland ja die Arbeitsteilung - RA Herr Janke hat dies im … (27.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk
Kanzlei Dr. Schenk, Buchtstr. 13, 28195 Bremen 6675.8926845538 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
aus 60 Bewertungen Ich kenne Herrn Dr. Schenk nur vom Telefon, weil ich ziemlich weit weg, im Süden, beheimatet bin. Durch die … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Persönlich. Auf Ihrer Seite. Für Ihr Recht.
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur. gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Hatte zu einem Artikel im Bereich Erbrecht eine Nachfrage, welche umgehend und ausführlich beantwortet wurde. Kann ich … (25.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Freihof
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Freihof
RESMEDIA, Markisches Ufer 28, 10179 Berlin 6976.9983625786 km
Spezialisiert. Erfahren. Mit Spaß an der Arbeit und pragmatischer Problemlöser
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katrin Freihof ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag
aus 17 Bewertungen Frau Freihof, war pünktlich und vorbereitet und konnte meine Fragen umfassend beantworten! (30.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

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