1.155 Anwälte für Versicherungsmakler | Seite 49

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Rechtsanwalt Wulf Varchmin
Rechtsanwaltskanzlei Varchmin, Segeberger Landstr. 81, 24145 Kiel 6690.6138077778 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wulf Varchmin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Versicherungsmakler
aus 5 Bewertungen Bis jetzt mit der Beratung sehr zufrieden. (09.02.2024)
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Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8176724475 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler für Rechtsfragen rund um den Bereich Versicherungsmakler
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Rechtsanwalt Jochen Völter
Otto & von Stetten Rechtsanwälte, Freisinger Str. 6, 85435 Erding 7130.0117340265 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Versicherungsmakler bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Völter
(24.09.2020) Nimmt sich Zeit für seine Mandanten, macht keine falschen Versprechen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsmakler

Fragen und Antworten

  • Versicherungsmakler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsmakler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsmakler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versicherungsmakler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsmakler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig und vermittelt zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist der Versicherungsmakler als Kaufmann gemäß § 7 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und als Handelsmakler gemäß § 93 HGB einzuordnen. Danach steht der Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Maklervertrag

Grundlage für das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer ist der Maklervertrag, der noch durch gesetzliche Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergänzt wird.

Gegenüber dem Versicherungsnehmer treffen den Versicherungsmakler bestimmte Pflichten. Insbesondere muss er bei seiner Vermittlertätigkeit folgende Kriterien beachten:

  • Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Vermittlung günstiger Versicherungsverträge
  • Verwaltung des Versicherungsverhältnisses
  • Betreuung und Aktualisierung des Versicherungsverhältnisses.

Haftung

Erfüllt der Versicherungsmakler diese Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht, muss er bei schuldhaften Verstößen ihm gegenüber haften. Das gilt auch bei einem Verschulden aufseiten seiner Mitarbeiter, § 2287 BGB.

(WEL)

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