265 Anwälte für Versorgungsamt | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz
sehr gut
Kanzlei Martin Strützel, Kurt-Schumacher-Str. 49, 04105 Leipzig 6981.858345117 km
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Versorgungsamt
aus 24 Bewertungen Aufgrund Ihrer sehr freundlichen und authentischen Art habe ich mich gleich von Anfang an bei Frau von Zitzewitz sehr … (28.06.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versorgungsamt

Fragen und Antworten

  • Versorgungsamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versorgungsamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versorgungsamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versorgungsamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versorgungsamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Versorgungsamt - auch Amt für soziale Angelegenheiten, kurz: ASA - ist eine Behörde, die ursprünglich für die Entschädigung von Kriegsopfern zuständig war. Inzwischen haben die Versorgungsämter als Leistungsträger neben der Kriegsversorgung auch Schwerbehindertenangelegenheiten, die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz und weitere Bereiche aus dem Entschädigungsrecht zur Aufgabe, wobei die Zuständigkeiten von den landesrechtlichen Regelungen abhängen. Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das ASA zentrale Anlaufstelle für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt insbesondere fest, ob und welcher Grad der Behinderung vorliegt. Er ist dafür maßgeblich, welchen Nachteilsausgleich der Betroffene erhält. Weiter stellt das Amt für soziale Angelegenheiten den Schwerbehindertenausweis aus. Mit dem Behindertenausweis vom Versorgungsamt können Menschen mit einer Behinderung bestimmte Leistungen und Hilfen gemäß § 69 SGB IX in Anspruch nehmen.

(WEL)

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