221 Anwälte für Zeitsoldat | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Zimpel
Rechtsanwalt Michael Zimpel
Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4530064413 km
Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Zimpel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeitsoldat
(23.05.2022) Bisher waren die anfänglichen Telefonate zielorientiert, knapp und vermittelten Kompetenz. Wie die Zusammenarbeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schäfer
Rechtsanwalt Christian Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Ihr Recht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Schäfer für Rechtsfragen rund um den Bereich Zeitsoldat
aus 8 Bewertungen Schnelle und aussagekräftige Antwort (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kösters ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zeitsoldat
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
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Rechtsanwalt Jens Däumel
Däumel & Lau Rechtsanwälte, Brandenburger Str. 43, 14467 Potsdam 6961.6308702752 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Däumel bietet im Bereich Zeitsoldat Rechtsberatung und Vertretung
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Rechtsanwalt Sebastian Baunack
Arbeitsrechtskanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte, Immanuelkirchstr. 3-4, 10405 Berlin 6975.2485145534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Verfassungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zeitsoldat hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Baunack
(16.05.2021) Verfahren noch nicht beendet

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeitsoldat

Fragen und Antworten

  • Zeitsoldat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeitsoldat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeitsoldat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeitsoldat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeitsoldat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Unter einem Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit versteht man bei der Bundeswehr einen Soldaten, der sich freiwillig für eine bestimmte Zeit als aktiver Soldat verpflichtet. Diese Verpflichtung ist allerdings immer erst nach Ableistung des Grundwehrdienstes und des sog. Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) möglich.

Der Grundwehrdienst dauert derzeit 9 Monate, in Verbindung mit dem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst erfolgt eine zeitliche Verpflichtung als Soldat bis zur Dauer von 23 Monaten. Im Anschluss daran kann sich der Soldat als Zeitsoldat für normalerweise zwei, vier, sechs, acht, zwölf, fünfzehn oder bis zu zwanzig Jahre freiwillig verpflichten, immer mit der Option Berufssoldat zu werden. Lediglich im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch längere Verpflichtungszeiten nötig.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um als Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit eingestellt werden zu können:

  • Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss,
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 GG,
  • Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten,
  • charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet,
  • keine Vorstrafen,
  • keine unverhältnismäßig hohen Schulden,
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht,
  • Vollendung des 17. Lebensjahres am Tage der Einstellung (bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich), aber noch keine Vollendung des 32. Lebensjahres,
  • schriftliche Erklärung zur Bereitschaft und Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr,
  • und die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale.

Als Zeitsoldat gibt es Verwendung in den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere, allerdings ist zu beachten, dass Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee (ein Standesabzeichen für Offiziere und Feldwebel) keine Berufssoldaten werden können. Die Ausbildung der Zeitsoldaten wurde vor kurzem um eine gesonderte Feldwebellaufbahn erweitert. Da für diese Feldwebellaufbahn ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende und darauf zugeschnittene Laufbahnausbildung.

In den letzen Jahren sind die Anforderungen an den Dienst eines Soldaten stark gestiegen. Daher sind für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten mehrjährige Ausbildungen erforderlich, welche nur über Mindestverpflichtungszeiten erfüllt werden können. In diesem Fall wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, da sie in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere unter anderem an das erfolgreiche Bestehen von Laufbahnprüfungen gebunden ist.

Neben der soeben geschilderten normalen Laufbahn als Zeitsoldat gibt es auch die Möglichkeit, in gewissen Spezialverwendungen gleich mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn der Soldat über einen Berufsabschluss verfügt, der für die militärische Verwendung nutzbar ist.

Besonders attraktiv ist die Tätigkeit als Zeitsoldat nicht nur hinsichtlich der beruflichen Sicherheit während der Zeit als Zeitsoldat, sondern sie bietet auch nach der Wehrdienstzeit Vorteile im zivilen Leben. So hat ein Zeitsoldat während und nach der Zeit in der Bundeswehr Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen, um die Möglichkeit zu haben, nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst schnell eine interessante und attraktive zivile Arbeitsstelle zu finden. Gerade Zeitsoldaten, die als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bereits in sehr jungen Jahren eine hohe Verantwortung inne hatten und bei der Bundeswehr Menschen geführt und ausgebildet haben, verfügen damit über eine für zivile Arbeitgeber hochattraktive Schlüsselqualifikation für die Übertragung entsprechend höherwertiger Aufgaben in der Privatwirtschaft.

Nach einer Dienstzeit von in der Regel drei Jahren als Zeitsoldat, einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Laufbahn als Feldwebel oder als Offizier, kann der Soldat einen Antrag auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat stellen. Eine solche Übernahme unterliegt einer strengen Bestenauslese und ist unter anderem an den Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung gekoppelt. Sollte die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf sein, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen usw. erstellt.

Eine Ausnahme bei den Berufssoldaten bilden die sog. Berufsoffizier-Anwärter. Bei diesen handelt es sich um Offizieranwärter, die bei der Offiziersbewerberprüfzentrale in Köln besonders gute Testergebnisse erbracht haben. Diese Berufsoffizier-Anwärter erhalten die Zusage mit dem erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Hochschulstudiums zum Berufssoldaten übernommen zu werden.

Alle vorhergehenden Ausführungen gelten ebenfalls für Zeitsoldatinnen bzw. Soldatinnen auf Zeit.

(WEI)

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