Auflösung und Liquidation von Vereinen, besonders von Männergesangvereinen
- 11 Minuten Lesezeit
„Unser Freund er sinkt ins Grab….“
Auflösung, Löschung und Liquidation von deutschen Männergesangvereinen
A. Prolog
Die „ deutschen Männergesangvereine“ gründeten sich noch vor Beginn der Industriellen Revolution. Sie „ gehen“ und „ sterben“ – wenn sie sich nicht erneuern heute, im Zeitalter der Digitalen Revolution.
So wie bei einer Beerdigung eines Sangesbruders, wo wir dereinst beim Versenken des Sarges und dem Senken der Fahne unter Tränen mit zittriger Stimme des Vereins sangen:
Unser Freund er sinkt ins Grab in die kühle Gruft hinab…., geht der Deutsche Männergesangverein.
Genug des Wehklagens an dieser Stelle.
Hier geht es nun um die „ juristischen Weg“ ins Grab, der da lautet
„Auflösung – Löschung – Liquidation“.
Wie geht das konkret ?
B. Auflösung
Egal, ob der Männergesangvereine( MGV) ein eingetragener oder nicht im Vereinsregister eingetragener Vereins ist, in jedem Fall müssen auf der Grundlage der geltenden Satzung die notwendigen „ Auflösungsbeschlüsse“ von der Mitgliederversammlung mit einfachen oder satzungsändernden Mehrheiten im Beschlusswege gefasst werden.
In der überwiegenden Vielzahl der Fälle sind das folgende Beschlüsse:
1. Änderung der Anfallberechtigung bzgl. des Vermögens bei Auflösung
2. Auflösung des Vereins, beispielweise zum 31.12. eines Jahres
3. Bestellung von Liquidatoren
Die Einladung zu der entsprechenden Mitgliederversammlung könnte wie folgt gestaltet werden:
MUSTER
Männerchor Musterstadt 1811 e.V.
( 1. Vorsitzender)
Straße
00000 Musterstadt
An alle Mitglieder
Mitgliederversammlung des Männerchor Musterstadt 1811 e.V. e.V. in Musterstadt am ……….. ….. in …….. um
Liebe Mitglieder !
Mit………………. Aktiven sind wir nicht mehr singfähig. Bevor uns unser stets wohlgesonnenes und geneigtes Publik sagt, dass wir „ gehen“ sollten, gehen wir lieber selbst und beenden eine erfolgreiche Vereinsgeschichte mit vielen Höhen und Tiefen, leider !
Ich lade daher ein zu einer
Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins
für den …………… um ……………. Uhr nach ……………………. mit folgender Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
TOP 2 Bericht des Vorstandes über Art und Weise der Auflösung und Liquidation des Vereins
TOP 3 Änderung der Satzung in §
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§…. wird wie folgt geändert:
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Musterstadt, die es ausschliesslich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Singens in den Kindergärten der Stadt Musterstadt zu verwenden hat,
TOP 4 Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung möge beschließen
Der Verein löst sich zum 31.12.20..…. auf. :
TOP5 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Liquidatoren und deren Aufgabenkreis
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Beide Liquidatoren sind alleine vertretungsberechtigt.
2. Aufgabe der Liquidatoren sind ( § 49 II BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind.
TOP 6 Anfragen
Ich bitte um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
Mit freundlichen und sängerischen Grüßen
Männerchor Musterstadt 1811 e.V.
(Vorstand)
HINWEIS: Bitte dieses Schreiben und die dortige Vorgehensweise mit dem zuständigen Registergericht absprechen.
Jede Vereinssatzung, egal ob nicht e.V. oder e.V., enthält erfahrungsgemäß unterschiedliche Bestimmungen über
a. die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung im Fall einer Auflösung
b. die Anfallberechtigung bei Auflösung
so dass das hier zuvor abgedruckte MUSTER – EINLADUNGSSCHREIBEN zur MGV in jedem Fall individuell auf den konkreten Fall angepasst werden muss.
Insbesondere bei eingetragenen Vereinen empfehle ich nicht zur Auflösungmitgliederversammlung zu laden, wenn die notwendige Schritte nicht zuvor auf der Grundlage der vom Vorstand entworfenen Einladung zur Mitgliederversammlung mit dem Rechtspfleger beim Vereinsregister abgestimmt sind.. Das erspart Zeit, Nerven und nachträglichen Ärger.
Der Mitgliederversammlung folgt das präzise Protokoll der Mitgliederversammlung nach.
Dieses könnte wie folgt abgefasst werden:
MUSTER
Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Männerchor Musterstadt 1811 e.V. am …………. um …………… in …………
A. Beginn und Ende, Leitung , Protokoll
Beginn: Uhr
Ende: Uhr
Versammlungsleiter:
Protokollführer:
B. Anwesende
…. Anwesende gemäß der in Anlage beiliegenden Anwesenheitsliste.
C. Tagesordnung gemäß Einladung vom …………
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
TOP 2 Bericht des Vorstandes über Art und Weise der Auflösung und Liquidation
des Vereins
TOP 3 Änderung der Satzung in §
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§…. wird wie folgt geändert:
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Musterstadt, die es ausschliesslich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Singens in den Kindergärten der Stadt Musterstadt zu verwenden hat,
TOP 4 Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung möge beschließen
Der Verein löst sich zum 31.12.20..…. auf. :
TOP5 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Liquidatoren und deren Aufgabenkreis
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Beide Liquidatoren sind alleine vertretungsberechtigt.
2. Aufgabe der Liquidatoren sind ( § 49 II BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind.
TOP 6 Anfragen
D. Protokoll
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung
Der 1. Vorsitzende begrüßt um …….. die anwesenden ………. Mitglieder und stellt fest, dass zur Mitgliederversammlung mit Einladung des Vorstandes vom……………. form- und fristgerecht eingeladen worden ist,
Einwendungen gegen diese Feststellungen werden von den Mitgliedern nicht vorgebracht.
Der 1. Vorsitzende stellt fest, dass die Tagesordnung damit genehmigt ist und entsprechend den Tagesordnungspunkten abgehandelt wird.
Der 1. Vorsitzende stellt weiter fest , dass um ……. Uhr …………. Mitglieder anwesend sind und dass diese Feststellung so lange gilt, bis von der Mitgliederversammlung etwas anderes festgestellt wird.
TOP 2 Bericht des Vorstandes über Art und Weise der Auflösung und Liquidation des Vereins
Der 1. Vorsitzende berichtet über die Entwicklung des Vereins im vergangenen Jahr und stellt fest, dass der Verein nicht mehr singfähig ist. Er erläutert den Mitgliedern die notwendigen Schritte zur Auflösung des Vereins und dessen Liquidation. Fragen der Mitglieder werden beantwortet.
TOP 3 Änderung der Satzung in §
Der 1. Vorsitzende erläutert TOP 3 der Tagesordnung und hier die Notwendigkeit der Änderung der Anfallberechtigung im Fall der Auflösung des Vereins. Fragen der Mitglieder werden beantwortet.
Sodann beschließen die Mitglieder mit
…… Ja- Stimmen
…….Nein-Stimmen
…….Stimmenthaltungen
mit der erforderlichen satzungsändernden Mehrheit die Änderung der Satzung wie folgt:
§…. wird wie folgt geändert:
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Musterstadt, die es ausschliesslich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Singens in den Kindergärten der Stadt Musterstadt zu verwenden hat,
TOP 4 Auflösung des Vereins
Der 1. Vorsitzende erläutert TOP 4 der Tagesordnung.
Sodann beschließen die Mitglieder mit
…… Ja- Stimmen
…….Nein-Stimmen
…….Stimmenthaltungen
Der Verein löst sich zum 31.12.20..…. auf. :
TOP5 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Liquidatoren und deren Aufgabenkreis
Der 1. Vorsitzende erläutert das Verfahren der Liquidation des Vereins.
Sodann beschließt die Mitgliederversammlung mit
…… Ja- Stimmen
…….Nein-Stimmen
…….Stimmenthaltungen
was folgt:
1. Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)
Beide Liquidatoren sind alleine vertretungsberechtigt.
2. Aufgabe der Liquidatoren sind ( § 49 II BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind.
TOP 6 Anfragen
Anfragen aus dem Kreis der Mitglieder werden beantwortet.
Der 1. Vorsitzenden schließt die Sitzung um ……… Uhr.
Musterstadt, den …………………..
1. Vorsitzender und Versammlungsleiter Protokollführer
C. Liquidation
Nachdem von der Mitgliederversammlung die notwendigen Beschlüsse gefasst worden sind, müssen die Liquidatoren aktiv werden.
Die Justizverwaltungen der Länder, wie auch das Bundesministerium der Justiz haben hierfür entsprechende Informationsblätter ausgearbeitet, die wie folgt im www. heruntergeladen werden können:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Vereinsrecht/_doc/Ende_Liquidation.html
Die Liquidatoren müssen
- offene Forderungen des Vereins bei Schuldnern einziehen,,
- bestehende Verbindlichkeiten (Schulden) bei Gläubigern des Vereins tilgen,
- laufende – aktuelle - Geschäfte und/oder Verträge ordnungsgemäß beenden,
- Vermögenswerte des Vereins „versilbern“ d.h. veräußern oder sonst verwerten und
- nach Ablauf eines Sperrjahres dem nach der Satzung Anfallberechtigten zur Verfügung stellen-
In unserem Ausgangsfall müssen die Liquidatoren
a. die Änderung der Satzung
b. ihre Bestellung
in öffentlich beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht anmelden. In einigen Bundesländern müssen sich die Liquidatoren dazu unter Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung und der Einladung zur Mitgliederversammlung zu einem Notar begeben ( bspw. Bayer, Baden – Württemberg,. Nordrhein- Westfalen), in anderen Bundesländern kann die Unterschrift der „ Anmelder“ auf dem entsprechenden Anmeldeschreiben vom Ortsgericht ( Hessen !) beglaubigt werden.
Die Landesjustizverwaltungen aller Bundesländer haben hierzu Informationsblätter für eingetragene Vereine erarbeitet, die unter „ Merkblatt für Vereine“ bei google.de gesucht werden können.
Exemplarisch hier einige LINKS:
http://www.notare-wahl-adrian.de/downloads/ger/merkblattfuereingetragenevereine.pdf
http://www.amtsgericht-singen.de/servlet/PB/show/1246630/MB.Auflsung.eV.pdf
Zusätzlich müssen die Liquidatoren öffentlich ( meist im Bundesanzeiger : www.bundesanzeiger.de) die Liquidation anmelden :
Einfaches MUSTER eines Anmeldetextes
(Name des Vereins):
VR- Nr…..
Der Verein ist aufgelöst.
Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre
Ansprüche bei den Liquidatoren anzumelden.
..., den ...
Namen und Anschriften der Liquidatoren
MUSTER einer Auflösungsanzeige in der Zeitung
Vereinsname
Der Verein ist aufgelöst; Gläubiger werden aufgefordert,
sich bei dem/den Liquidator/en zu melden.
Der/die Liquidator/en,
... (Namen u. Adressen)
Nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung über die Auflösung des Vereins können Gläubiger des Vereins an die Liquidatoren ihre Ansprüche anmelden. Ab diesem Veröffentlichungszeitpunkt läuft das Sperrjahr.
Ist das Sperrjahr vorbei, dann ist - nach Befriedigung der Gläubiger – die Liquidation beendet.
Auch dies muss wieder in öffentlich beglaubigter Form zum Vereinsregister angemeldet werden.
MUSTER einer Anmeldung
(Name des Vereins):
VR- Nr…..
Die Liquidation ist beendet. Der Verein ist erloschen.
Die Schriften und Bücher des Vereins werden verwahrt von ... .
Namen und Anschriften der Liquidatoren
Kosten für die Löschung fallen auf Seiten des Registergerichts wie folgt an :
½ Gebühr nach § 80 Abs. 1 Nr. 3 KostO, die bei einem Regelwert von 3.000 € 13,- € beträgt.
Kosten können aber nach oben abweichen.
Die Liquidatoren verwahren dann die Akten des Vereins nach Ende des Sperrjahres in der Regel bei sich zu Hause. Das Registergericht fragt ggf. ein Jahr nach Ende des Sperrjahres noch einmal bei den Liquidatoren nach .
D. Abkürzung der Liquidation ?
Nicht selten wird von Liquidatoren die Frage gestellt, ob „ man das ganze Verfahren nicht auch schneller zu Ende bringen und abkürzen könne, da ohnehin keine Gläubiger Ansprüche mehr an den Verein haben“.
Grundsätzlich ist das machbar ! Die Erfahrung lehrt aber, dass die Registergerichte sich auf die nachfolgende Verfahrensweise selten einlassen.
Das Zauberwort in diesem Kontext lautet : „ Amtslöschungsverfahren“.
Dies geht nur dann, wenn die Anzahl der Vereinsmitglieder unter drei Mitglieder gesunken ist. Rechtsgrundlage ist § 73 BGB, der wie folgt lautet:
§ 73 BGB
Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.
Die Löschung erfolgt in der Regel nach Anhörung der verbliebenen Vorstandsmitglieder / Liquidatoren.
Die Registergerichte verlangen hier regelmäßig folgende Erklärungen:
1.. dem Verein gehören keine Mitglieder mehr an
2. Vereinsvermögen ist nicht mehr vorhanden
3. Rechtsstreite sind bei Gericht nicht anhängig / rechtshängig.
Wenn dies zweifelsfrei feststeht und plausibel – ggf. unter Versicherung an Eides statt erklärt wird, kann der Verein im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht werden.
E. Gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen
Die Liquidatoren haben bis zur Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen.
Es empfiehlt sich daher stets zum 31.12. eines Jahres oder zum 1.7. ( mit Ablauf des 30.06.) eines Jahres zu liquidieren, da die Liquidatoren hier noch eine Einnahme- Überschuss- Rechnung fertigen und auch dem zuständigen Finanzamt vorlegen müssen.
Stets verlangen aber die Finanzämter einen schriftlichen Nachweis ( Beleg) über die Übertragung ( Ausantwortung) des Vermögens an den nach der Satzung Anfallberechtigten.
F. Meldungen an Dritte
Dachverbände, denen der Verein angehört ( DCV, HSB), wie auch Kommunen ( Stadt, Gemeinde, Kreis ) sollten von den Liquidatoren des Vereins über die Auflösung des Vereins unter Versendung des entsprechenden Registerauszuges in Kenntnis gesetzt werden.
G. Abschiedsparty, letzter Vereinsausflug
Stets fragen Liquidatoren und Mitglieder nach, ob – gerade wenn noch Vermögen vorhanden ist- der Verein für seine Mitglieder noch eine „ Abschiedsparty“ oder einen „ letzten Ausflug“ machen kann. Dies ist im Rahmen der zulässigen steuerlichen Möglichkeiten / Grenzen machbar. Hier sollte aber auf jeden Fall von den Liquidatoren anwaltlicher Rat unter www.maltejoerguffeln.de über das Party- , Ausflugprocedere eingeholt werden.
Ihr
Malte Jörg Uffeln
www.maltejoergufffeln.de
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