Ihr Recht im Krankheitsfall – Wichtige Tipps für Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit

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Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben oder nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung der Krankheit weiterarbeiten könnten. Hierbei sind Sie verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten, die Ihre Rechte und Pflichten während der Krankheitsphase regeln.


Pflicht zur Mitteilung Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Das Gesetz verlangt, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer informieren (§ 5 EFZG). Eine Verzögerung in der Kommunikation kann zu Nachteilen bei der Entgeltfortzahlung führen. Wichtig ist, dass Sie keine Details zur Art Ihrer Erkrankung preisgeben müssen, es sei denn, es bestehen spezielle Umstände wie Ansteckungsgefahr.


Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG sind Sie verpflichtet, spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ihr Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass diese Bescheinigung früher eingereicht wird. Dieses Recht des Arbeitgebers bedarf keiner Begründung und kann auch vertraglich so vereinbart werden (BAG, 15.11.2022 – 1 ABR 5/22).


Umgang mit Zweifeln des Arbeitgebers an Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Falls Ihr Arbeitgeber Zweifel an der Authentizität Ihrer Krankmeldung hegt, ist es ihm erlaubt, eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn Krankmeldungen häufig oder auffällig kurzfristig erfolgen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht zu einer Untersuchung durch einen von ihm gewählten Arzt zwingen kann, sondern lediglich das Recht hat, den medizinischen Dienst einzuschalten (§ 275 SGB V).


Rechte bei Krankmeldung und Urlaub

Erkranken Sie während des Urlaubs, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet, vorausgesetzt, die Krankheit ist ärztlich bescheinigt (ArbG Bonn, 07.07.2021 – 2 Ca 504/21). Dies schützt Ihre Urlaubstage und gewährleistet, dass Sie sich vollständig erholen können, ohne Nachteile für Ihren Jahresurlaub zu erleiden.


Fazit: Wissen schützt und stärkt

Als Arbeitnehmer ist es essenziell, Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu kennen. Durch das Befolgen der gesetzlichen Vorgaben und das Verstehen Ihrer Rechte können Sie sich effektiv vor ungerechtfertigten Maßnahmen schützen und Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung sichern. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Rechtsprechungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Arbeitsrechte vollständig auszuüben.

Foto(s): DALL-E & Rechtsanwalt Adrian Jäckel

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