Wie hoch die Pferdesteuer genau ausfällt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Wichtig zu wissen: Die Pferdesteuer wird pauschal erhoben und ist nicht abhängig vom Einkommen des Pferdehalters oder vom Alter bzw. der Rasse des Pferdes.
So ist die Lage in den einzelnen Bundeländern:
Hessen
Hessen ist aktuell das einzige Bundesland, in dem eine Pferdesteuer erhoben wird, und zwar in drei Gemeinden: Vorreiter war ab Januar 2013 die Gemeinde Bad Sooden-Allendorf. Die Pferdesteuer beträgt dort 200 Euro pro Tier und Jahr. Daraus ergeben sich Steuereinnahmen von ca. 18.000 bis 20.000 Euro im Jahr. Ab 2021 soll die Pferdesteuer dort jedoch wieder abgeschafft werden. Eine Pferdesteuer gibt es außerdem in den hessischen Gemeinden Schlangenbad (seit Januar 2014; 300 Euro pro Jahr) und Kirchheim (seit Juni 2013; 90 Euro pro Jahr).
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar keine Pferdesteuer, stattdessen aber eine Reitabgabe. Diese beträgt 25 Euro pro Pferd und Jahr, Reiterhöfe müssen 75 Euro zahlen. Zusätzlich müssen Reiter zwei Kennzeichen erwerben, die sie bei Geländeritten gut sichtbar am Tier anbringen müssen und die ca. 10 bis 25 Euro Bearbeitungsgebühr kosten. Eine Pferdesteuer müsste in Nordrhein-Westfalen zunächst von der Landesregierung genehmigt werden.
Schleswig-Holstein
In mehreren Gemeinden in Schleswig-Holstein wurde bereits eine Pferdesteuer geprüft, war aber bisher langfristig nicht erfolgreich. In den Gemeinden Norderstedt und Henstedt-Ulzburg ging die Initiative z. B. nicht von der Politik, sondern von Bürgern aus – insbesondere von Hundebesitzern, die sich ungleich behandelt fühlten.
Tangstedt war ab Juni 2017 die erste und einzige Gemeinde des Bundeslandes mit einer Pferdesteuer. Bereits im Februar 2018 erklärte jedoch der schleswig-holsteinische Landtag aus Gründen der Sportförderung eine Pferdesteuer für unzulässig, weshalb sie in Tangstedt rückwirkend zum 26. September 2018 wieder abgeschafft wurde.
Brandenburg
In Brandenburg wurde bisher einzig im Landkreis Oberhavel die Einführung einer Pferdesteuer diskutiert, jedoch mehrheitlich durch die Gemeindevertreter abgelehnt.
Mecklenburg-Vorpommern
Als einzige Gemeinde Mecklenburg-Vorpommerns hatte Vielank im Oktober 2014 Pläne zur Einführung einer Pferdesteuer, zog sie jedoch wieder zurück. Nötig wäre auch eine Genehmigung vom Ministerium für Inneres und Sport in Schwerin.
Bremen
Das Bremer Finanzministerium sprach sich bereits im September 2015 gegen eine Einführung der Pferdesteuer aus.
Bayern
Für die Einführung einer kommunalen Steuer in Bayern müsste das Bayerische Innenministerium seine Zustimmung geben. Der bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnte 2015 in Übereinstimmung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine Pferdesteuer ab.
Thüringen
In Thüringen müsste eine Pferdesteuer zunächst von einer übergeordneten Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.