Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über
- 1.
die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen, - 2.
die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, - 3.
den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der oder des Datenschutzbeauftragten, - 4.
das Recht, die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten anzurufen, und - 5.
die Erreichbarkeit der oder des Bundesbeauftragten.
Anwälte zum BDSG 2018
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Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
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