Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
- 1.
Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen, - 2.
ein Veräußerungsvertrag und - a)
Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten, - b)
Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie - c)
ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
- 3.
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.
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