Wurden bewegliche Sachen verkauft und können sie nach § 3 Abs. 4 oder § 4 Abs. 2 nicht zurückgegeben werden, steht dem Berechtigten ein Anspruch in Höhe des erzielten Erlöses gegen den Entschädigungsfonds zu, sofern ihm der Erlös nicht bereits auf einem Konto gutgeschrieben oder ausgezahlt wurde.
Anwälte zum VermG
![Profil-Bild Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)](https://www.anwalt.de/img_cache/32/32918fddb4af2e6cc5d51a1d45c6b5de.png)
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland
![Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Siegwart](https://www.anwalt.de/img_cache/52/5291209bd4909bb9dab8901ebdae0292.png)
Rechtsanwalt Holger Siegwart
94010 Burlingame
![Profil-Bild Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek](https://www.anwalt.de/img_cache/a4/a4431d3e1579d63117842af1f50d04de.png)
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
26506 Norden