1.096 Anwälte für ALG II | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Arnold unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sevim Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwältin Sevim Yilmaz
Rechts­anwalts­kanzlei Meral & Yilmaz, Löwenplatz 15, 65428 Rüsselsheim 6815.7891835243 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Steuerrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Sevim Yilmaz
aus 36 Bewertungen Nach der Schilderung meines Falles hat Frau Yilmaz sofort reagiert. Die Gegenpartei hat noch nicht geantwortet, … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Lisa Müller
sehr gut
Kanzlei Petra Lisa Müller, Berger Str. 40 - 42, 60316 Frankfurt am Main 6826.5094062543 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Lisa Müller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 24 Bewertungen Frau Müller beriet mich sehr kompetent und zielgerichtet. Ich kann Frau Müller nur empfehlen und komme immer wieder … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Basten
Rechtsanwältin Astrid Basten
Bellen Rechtsanwälte & Steuerberater, Herzogenstr. 5, 47574 Goch 6587.9696727037 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Astrid Basten
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Müggenburg
Kanzlei Doris Müggenburg, Ueckerstr. 52, 17373 Ueckermünde 6941.435043834 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Doris Müggenburg
aus 6 Bewertungen Eine sehr gute Anwältin... Auf jedenfall Empfehlenswert. Danke für alles. (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Füllborn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Füllborn
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie Füllborn
aus 17 Bewertungen Frau Füllborn konnte uns in obiger Nachbarschaftsangelegenheit (in 2019) energisch und äußerst kompetent vertreten. … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
Rechtsanwaltskanzlei Bagdassarov, Lichtentaler Straße 61, 76530 Baden-Baden 6872.7910894647 km
Ihre Expertin im Versicherungsrecht
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Frau Bagdassarov ist eine Anwältin, die ihren Job liebt und ihn richtig macht. Sie schreibt Ihnen nicht einfach nur … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zülfü Altun-Yildirim
Zülfü Altun-Yildirim, Königstr. 34, 47051 Duisburg 6637.7042421762 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Zülfü Altun-Yildirim ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.Sie ist sehr verständnisvoll und … (04.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leibner
Rechtsanwalt Thomas Leibner
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Poststraße 31, 09648 Mittweida 7038.6616540282 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Leibner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(21.08.2019) Die Beratung war stets einwandfrei und auch im Verfahren wurde ich gut rechtlich Vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingeborg Grub
Rechtsanwältin Ingeborg Grub
Sozialrechtskanzlei Grub, Maarstr. 128, 54292 Trier 6716.6272235402 km
Gegen Hass und Hetze, für eine offene Gesellschaft mit dem Ziel "Gemeinwohl statt Gewinnmaximierung"
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Ingeborg Grub
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Bergemann
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Bittmann
Rechtsanwältin Sandra Bittmann
Limmer.Reutemann - RAe Partnerschaft, Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg 7063.6022469559 km
Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Bittmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Janner
Rechtsanwalt Martin Janner
Kanzlei Janner, Bahnhofstr. 6, 82377 Penzberg 7129.3014769999 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Janner
(03.02.2024) Herr Janner hat mich während eines Telefonats äußerst fair und kompetent beraten. Ich war beeindruckt von seinen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Brock
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Brock, Teichstr. 15, 06217 Merseburg 6958.56235627 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Brock hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
Kanzlei Schmalenberg - Die Arbeitnehmerkanzlei, Jakobstraße 52, 90402 Nürnberg 7011.4448958168 km
Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
aus 157 Bewertungen Fachliche Beratung zu den Themen: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot / Karenzentschädigung und ALG 1 - meine Fragen … (31.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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