865 Anwälte für Buchführung | Seite 37

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Colbatz & Gall Rechtsanwälte, Erhardstr. 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.6567981501 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Buchführung
(23.09.2021) Top Anwalt , der mich Heute vorm AG Landshut verteitigt hat und es zu einem Freispruch kam. Wir hätten uns beide den …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Buchführung

Fragen und Antworten

  • Buchführung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Buchführung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Buchführung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Buchführung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Buchführung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Bei der Buchführung ist zunächst die Buchführungspflicht, der jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegt von der Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht zu unterscheiden. Als Kaufmann gilt dabei jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind davon als sogenannte Handelsgesellschaften unter anderem auch eine GmbH und eine AG erfasst. Ansonsten trifft gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte nach § 141 der Abgabenordnung (AO) eine Buchführung erst dann, wenn ihr Jahresumsatz 500.000 Euro übersteigt oder ihr Jahresgewinn mehr als 50.000 Euro betragen hat. Unterhalb dieser Beträge besteht keine Pflicht zur Bilanzierung nach dem Steuerrecht. Jene, die einen freien Beruf ausüben - beispielsweise ein Arzt, ein Anwalt, ein Steuerberater, Makler oder ein Handelsvertreter - sind mangels einer gewerblichen Tätigkeit von der Regelung nicht erfasst. Aber auch bei den grundsätzlich von ihr betroffenen Steuerpflichtigen muss das Finanzamt zunächst einmal die Buchführungspflicht feststellen. Darüber hinaus ist eine Mitteilung der Behörde an den Steuerpflichtigen erforderlich. Erst dann ist dieser zur Buchführung nach dem HGB und den Steuergesetzen verpflichtet. Diese Pflicht geht auf den neuen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten über. Sie endet wiederum im auf die Feststellung des Finanzamts folgenden Wirtschaftsjahr nach der keine Buchführungspflicht mehr besteht.

In den Fällen einer fehlenden Buchführungspflicht sind steuerpflichtige Personen zwar nicht zu einer Buchführung nach Soll und Haben verpflichtet und müssen auch keinen Jahresabschluss nach dem Handelsrecht aufstellen. Das entbindet sie aber nicht von der Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung mit ihrer Steuererklärung und der dafür notwendigen Aufzeichnungen, für die bestimmte Aufbewahrungsfristen gelten. Wahlweise können sie aber auch nach Soll und Haben buchen. Die Überschussrechnung erfolgt dabei nach dem Zu- und Abflussprinzip. Betriebseinnahmen sind im Kalenderjahr ihres Zuflusses anzusetzen, Betriebsausgaben in dem Jahr ihrer Leistung. Einnahmen lassen sich durch entsprechende Planung verlagern und Ausgaben vorziehen. Verluste lassen sich dabei mit Überschüssen verrechnen. Geeignete Software sowie die Hilfe durch einen Steueranwalt bzw. Steuerberater erleichtert dabei das Vorgehen. Der letztendlich steuerpflichtige Gewinn wird durch einen Jahresabschluss ermittelt. Entsteht ein Verlust, weil die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen, kann dieser durch einen Verlustvortrag auf spätere Zeiträume der Veranlagung übertragen werden. Darüber hinaus ist in gewissen Grenzen auch ein Verlustrücktrag in das Vorjahr möglich. Die Verrechnung erfolgt dann vorrangig vor anderen Sonderausgaben. Offene Verlustvorträge können Erben im Todesfall jedoch ggf. nicht mehr geltend machen.

Im Rahmen der Absetzung für Abnutzung, der sogenannten AfA bzw. Abschreibung, müssen Anlagegüter, die länger als ein Jahr genutzt werden, sofern ihr Wert nicht 150 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt, über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungsbeträge mindern dabei den Gewinn und so die Steuerlast.

Des Weiteren ist abgesehen von denjenigen Steuerpflichtigen, die der Kleinunternehmerregelung unterfallen, im Rahmen der Buchführung auch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Diese vom Steuerpflichtigen abzuführende Steuer kann dieser mit der von ihm selbst gezahlten Umsatzsteuer - der sogenannten Vorsteuer - verrechnen, sodass im Endeffekt nur die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Buchführung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Buchführung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.