485 Anwälte für Einbürgerung | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Einbürgerung
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuğba Sezer
sehr gut
Rechtsanwältin Tuğba Sezer
Kanzlei Uyanık, Rechtsanwältin Sezer, Bachstraße 50, 22083 Hamburg 6720.7690508956 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & AsylrechtMigrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Tuğba Sezer im Bereich Einbürgerung bietet Beratung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Frau Uyanik hat mich bei einer Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber beraten. Auch danach hat sie zugehört und mir … (23.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Salim Zaizaa
sehr gut
Rechtsanwalt Salim Zaizaa
Fachanwaltskanzlei Zaizaa, Grauhorststr. 15, 38440 Wolfsburg 6825.4023459158 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Einbürgerung bietet Herr Rechtsanwalt Salim Zaizaa
aus 158 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Zaizaa zeigte sich äußerst kompetent und engagiert. Seine fundierte Beratung und zielgerichtete … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jafar Weissi
Kanzlei Jafar Weissi, Ballindamm 6, 20095 Hamburg 6720.2087898371 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Einbürgerung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jafar Weissi
Profil-Bild Rechtsanwalt Erich Rath
Rechtsanwalt Erich Rath
RECHTSANWALT ERICH RATH, Ulansky pereulok 22/1, Moskau, 129090, Russland 7984.6709199716 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Erich Rath ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Einbürgerung
(31.08.2023) Super schnell und hilfsbereit

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung

Fragen und Antworten

  • Einbürgerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbürgerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbürgerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Einbürgerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbürgerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:

  • Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
  • Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
  • Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen,  gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.

Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
  • mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
  • keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
  • nicht vorbestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.

Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:

  • ein Lichtbild
  • ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
  • Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung

Ausländische Urkunden und Dokumente müssen übersetzt sein.

Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.

Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
 
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
 
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.

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