1.109 Anwälte für Elterngeld | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Aldebert
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Aldebert
Aldebert & Aldebert, Sankt-Gallen-Ring 247, 90431 Nürnberg 7009.1918048539 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Elterngeld bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Aldebert
aus 70 Bewertungen Ich bin ausführlich über meine Rechte beraten worden. Leider brauchte ich dann doch einen Anwalt. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Möstl
Rechtsanwältin Ulrike Möstl
Möstl & Krimalowski Rechtsanwälte, Max-Reger-Str. 2a, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.4572508894 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Im Bereich Elterngeld bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ulrike Möstl
aus 6 Bewertungen Die Rechtsauskunft hat mir gut weitergeholfen (28.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
Kanzlei Philipp / RA Münnighoff, Grabelohstr. 220, 44892 Bochum 6670.8022575725 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Münnighoff ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Elterngeld
aus 21 Bewertungen Der war sehr freundlich und hilfsbereit (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Hopp
Rechtsanwalt Mathias Hopp
Dr. Leibold | Rechtsanwälte · Fachanwälte · Mediation, Ohmstraße (Gewerbegebiet Bachhalde) 10/1, 72622 Nürtingen 6948.2605030805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht
Bei juristischen Problemen im Bereich Elterngeld hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mathias Hopp
(06.09.2018) Schnelle gute fachlichliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Engler
sehr gut
Sie bekommen was Ihnen zusteht: Ihr Recht, Lampestraße 6, 04107 Leipzig 6982.4780514526 km
Arbeitsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Elterngeld bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Engler
aus 133 Bewertungen Ich habe RA Engler aufgrund seiner Expertise u. a. im Schwerbehindertenrecht gewählt. Alle Erwartungen wurden erfüllt. … (03.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elterngeld

Fragen und Antworten

  • Elterngeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elterngeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elterngeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Elterngeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elterngeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Elterngeld können Eltern verlangen, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht bzw. nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen. Es ist nicht notwendig, dass das Elterngeld mit der Elternzeit verbunden wird; auch nicht Berufstätige, Selbstständige, Auszubildende oder Studenten - Deutsche sowie Bürger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, sofern sie in Deutschland leben und arbeiten - können Elterngeld verlangen. Ausländer, die aus Drittstaaten stammen und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, können ebenfalls Elterngeld beantragen.

Elterngeld kann aber nach § 1 I BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) grundsätzlich nur verlangen, wer in Deutschland zusammen mit seinem Kind lebt, dieses selbst betreut und erzieht sowie nicht mehr als 30 Stunden/Woche einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Sofern sich immer nur derselbe Elternteil um das Kind kümmert, wird das Elterngeld für lediglich 12 Monate ausbezahlt. Sofern beide Elternteile die Betreuung ihres Kindes übernehmen wollen, ist ein Bezug des Elterngeldes für bis zu 14 Monate möglich. Dabei ist zu beachten, dass Alleinerziehende stets 14 Monate Elterngeld verlangen können. Es ist ferner möglich, das Elterngeld auf 24 Monate zu strecken. In dieser Zeit wird aber auch nur der hälftige Monatsbetrag ausgezahlt.

Für die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate des betreuenden Elternteils maßgeblich. Hierzu werden aber z. B. Bonuszahlungen oder Zuschläge nicht gezählt. Auch Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV, BAföG oder Wohngeld bleibt unberücksichtigt. Je nach Höhe des Einkommens beträgt das Elterngeld zwischen 65 % und 100 %, mindestens jedoch 300 Euro. Wer bereits vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, kann dennoch Elterngeld in Höhe von 300 Euro verlangen, vgl. § 2 IV 2 BEEG.

Das Elterngeld richtet sich übrigens nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Wird das Kind also z. B. am 10.03. geboren, so endet der erste Lebensmonat am 09.04. Sofern der daheimgebliebene Elternteil in dieser Zeit Einkünfte hat, werden sie auf das Elterngeld angerechnet. Hierzu gehören etwa: eine Tätigkeit in Teilzeit (nicht mehr als 30 Stunden/Woche), Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Krankengeld oder auch eine Rente, wie z. B. die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente. Sofern die Mutter vor der Geburt berufstätig war und sich in Mutterschutz befindet, hat sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld. Da die Mutterschaftsleistungen als auch das Elterngeld demselben Zweck dienen - beide sollen das Arbeitsentgelt ersetzen, das aufgrund der Kinderbetreuung entfällt -, werden die Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld angerechnet. Nach § 2a BEEG gibt es unter Umständen einen sog. Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag.

Im Steuerrecht ist zu beachten, dass das Elterngeld selbst zwar steuerfrei ist. Es erhöht aber das übrige Einkommen, das im Jahr erzielt wurde - bei Zusammenveranlagung also auch die Einkünfte des Ehepartners, sog. Progressionsvorbehalt. Die Krankenversicherung versichert Pflichtmitglieder während des Elterngeldbezugs beitragsfrei, die freiwillig Versicherten müssen grundsätzlich wenigstens den Mindestbeitrag leisten, können unter Umständen aber in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln. Wer im Studium Vater oder Mutter wird, bleibt bei ständiger Immatrikulation übrigens beitragsfrei weiterversichert. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge dagegen weiter zahlen.

(VOI)

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