699 Anwälte für Gläubiger | Seite 30

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Rechtsanwalt Martin Gitzinger
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(29.05.2021) Ich habe meinen Rechtsstreit erst selbst geführt über 20 Monate. Da ich es leid hatte beauftragte ich RA Dr. …
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Juristische Fragen im Bereich Gläubiger beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Bünger LL.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gläubiger

Fragen und Antworten

  • Gläubiger: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gläubiger sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gläubiger: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gläubiger umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gläubiger und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Begriff Gläubiger wird hauptsächlich im Zivilrecht (Schuldrecht), im Insolvenzrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet.

Schuldrecht

Im Schuldrecht ist der Gläubiger derjenige, der berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, § 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird dabei als Schuldverhältnis bezeichnet.

Insolvenzrecht

Eine wichtige gesetzliche Regelung für das Insolvenzverfahren enthält § 74 Insolvenzordnung (InsO), demgemäß die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich als sogenannte Gläubigerversammlung wahrnehmen. An der Gläubigerversammlung dürfen weitere Personen teilnehmen, beispielsweise der Schuldner und der Insolvenzverwalter. Zudem kann auch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Darüber hinaus steht im Zwangsvollstreckungsrecht der Gläubiger für die Partei, die aus einem vollstreckbaren Titel die Vollstreckung betreibt, auch Vollstreckungsgläubiger genannt. Dem gegenüber ist der Schuldner (Vollstreckungsschuldner) die Partei der Zwangsvollstreckung, gegen die vollstreckt wird.

(WEL)

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