699 Anwälte für Insolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
Kanzlei Raymond Thompson, Nürnberger Str. 24A, 10789 Berlin 6972.1138926313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
(03.05.2022) Informell und schnell
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Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum, Kaiserstraße 6, 58706 Menden (Sauerland) 6699.9953492116 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Insolvenz
aus 7 Bewertungen Herr Rüschenbaum hat im Konflikt mit einem Insolvenzverwalter in kurzer Zeit eine sehr zufriedenstellende Lösung … (20.09.2023)
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Rechtsanwalt Vincent Wollweber
Rechtsanwalt Vincent Wollweber, In den Birken 73, 42113 Wuppertal 6667.2016286049 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Insolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Vincent Wollweber
aus 7 Bewertungen Persona gentile che sa far bene il suo lavoro , complimenti (08.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenz

Fragen und Antworten

  • Insolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Der Begriff der „Insolvenz" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen (solvere = zahlen) und wird im Deutschen umgangssprachlich auch als Pleite, Konkurs oder Bankrott bezeichnet. In Österreich und der Schweiz wird die Insolvenz offiziell als „Konkurs" bezeichnet. Dieser Begriff wurde in Deutschland im Jahr 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung abgeschafft.

Die Insolvenz beschreibt die Situation der Unfähigkeit eines unternehmerischen oder privaten Schuldners, offene Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen. Insolvenz tritt somit ein, wenn ein Schuldner bestehende Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen kann. Die sogenannten Insolvenzgründe sind bestehende (akute) Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Die materiellrechtlichen und prozessualen Regelungen zur Insolvenz in Deutschland finden sich seit ihrem Inkrafttreten 1999 in der Insolvenzordnung (InsO), die zwischen Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und Nachlassinsolvenz unterscheidet und einen Staatsbankrott (Staatsinsolvenz) ausschließt. In der InsO wird zudem unter anderem der Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren etc. geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen werden insolvenzunfähige Schuldner.

Der umgangssprachlich synonym für Insolvenz verwendete Begriff „Bankrott" ist gem. § 283 StGB eine Straftat und findet sich im 24. Abschnitt des StGB, der sich mit Insolvenzstraftaten befasst. Zu den Straftaten dieses Abschnittes zählt auch der besonders schwere Fall des Bankrotts (§283 a StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§283 b StGB), die Schuldnerbegünstigung (§283 c StGB) und die Gläubigerbegünstigung.

(LOE)

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