318 Anwälte für Kontaktverbot | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Isenberg
Kanzlei Katja Isenberg, Kellenspring 11, 15230 Frankfurt (Oder) 7052.0212785067 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mediation • Opferhilfe • Jagdrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Katja Isenberg ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kontaktverbot
aus 8 Bewertungen Frau Isenberg war sehr einfühlsam, hatte konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems. (03.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schneiders
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schneiders
Rechtsanwältin Nicole Schneiders, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2087117948 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Opferhilfe • Umweltrecht
Im Bereich Kontaktverbot bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Schneiders ist sehr kompetent. In meinem Fall hat sie mir sehr geholfen, weswegen ich sie … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Kanzlei Isabelle Gronemeyer, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer im Bereich Kontaktverbot bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Das Telefonat war sehr angenehm, sachliche Schilderung der Schritte, kompetente Beratung sowie Führung durch die … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Braun
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Braun, Deutschhausstraße 32, 35037 Marburg 6793.7931472569 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot
aus 373 Bewertungen Liebe Frau Braun, herzlichen Dank für Ihre sehr engagierte und kompetente Arbeit. Die Kommunikation war transparent … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Hänke, Wilhelmsstraße 5, 34117 Kassel 6810.3892001873 km
Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Hänke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kontaktverbot
aus 5 Bewertungen Herr Matthias Hänke konnte meine Angelegenheit zur meiner Zufriedenheit klären .Viel Dank dafür. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Kanzlei Rittmeier, Riemannstraße 56 56, 04107 Leipzig 6982.4491911467 km
Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kontaktverbot

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontaktverbot

Fragen und Antworten

  • Kontaktverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontaktverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kontaktverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontaktverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontaktverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Kontaktverbot - häufig auch Kontaktsperre genannt - wird von einem Amtsgericht ausgesprochen, um eine Person daran zu hindern, zu einer weiteren Person Kontakt aufzunehmen. Damit soll das Opfer vor (weiteren) Übergriffen des Täters geschützt werden.

Denn häufig traut sich beispielsweise eine Ehefrau nicht, eine Trennung bzw. eine Scheidung vom gewalttätigen Ehemann durchzuziehen und nimmt lieber eine Körperverletzung in Kauf. Dabei ist häusliche Gewalt neben Stalking oder gar einer Vergewaltigung einer der wichtigsten Fälle, in denen das Amtsgericht ein Kontaktverbot ausspricht. Aber auch sexueller Missbrauch bzw. der Einbruch in die Wohnung des Opfers oder Drohung sowie Nötigung rechtfertigen nach § 1 Gewaltschutzgesetz ein Kontaktverbot.

Beim Stalking am Arbeitsplatz beispielsweise kann der Arbeitgeber gegenüber seinem unerträglichen Mitarbeiter nach einer Abmahnung zwar die Kündigung erklären. Das hindert diesen aber nicht, seine frühere Kollegin privat weiter zu belästigen, sodass sich auch hier ein Kontaktverbot als wirkungsvoll erweisen kann.

Wenn aber der Nachbar z. B. nur ein oder zweimal sein Opfer beobachtet hat, hat dieses vor dem Amtsgericht schlechte Karten. Denn nur hartnäckige Belästigungen oder Überwachungen rechtfertigen ein Kontaktverbot, nicht jedoch das seltene Beobachten oder Nachstellen. In besonders akuten Situationen dagegen - z. B. bei häuslicher Gewalt - muss das Opfer aber nicht erst ein Kontaktverbot beim Amtsgericht beantragen. In derartigen Fällen kann auch die herbeigerufene Polizei zur Abwehr einer Gefahr für das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer ein Kontaktverbot aussprechen.

Verstößt der Täter z. B. gegen das Kontaktverbot, kann er nach § 4 Gewaltschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gewaltopfer darf bei der Hauptverhandlung bei Gericht einfach nur anwesend sein oder sich als Nebenkläger anschließen. Ein Opferanwalt kann dann als Nebenklägervertretung tätig werden, auf das Verfahren gegen den Täter Einfluss nehmen und unter anderem auf diese Art und Weise weiterhelfen, das Opferrecht der geschädigten Person durchzusetzen.

(VOI)

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