1.228 Anwälte für Krankenversicherung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Möstl
Rechtsanwältin Ulrike Möstl
Möstl & Krimalowski Rechtsanwälte, Max-Reger-Str. 2a, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.4572508894 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Möstl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Krankenversicherung
aus 6 Bewertungen Die Rechtsauskunft hat mir gut weitergeholfen (28.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Kanzlei Christoph Wagner, Karl-Marx-Str. 214, 12055 Berlin 6979.8910265378 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Wagner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Krankenversicherung
aus 55 Bewertungen Herr Wagner hat sich um die Beantragung gekümmert. Nach dem Widerspruch wurde Klage eingereicht, die letztendlich … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Riedel
sehr gut
Anwaltskanzlei Riedel, Aliceplatz 7, 63065 Offenbach am Main 6831.4269515039 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Riedel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Krankenversicherung
aus 10 Bewertungen Herr Riedel, ist Fachlich sehr Kompetent, und besitzt eine sehr gute emotionale Intelligenz! Ich empfehle jeden der … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rolfes
Kanzlei Christine Rolfes, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld 6715.0147548904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Rolfes ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Krankenversicherung
(01.03.2021) Frau Rolfes ist eine sehr hilfsbereite und engagierte Rechtsanwältin. Bei einer Beantragung von Waisengeld hat sie …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankenversicherung

Fragen und Antworten

  • Krankenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Krankenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Eine Krankenversicherung springt im Versicherungsfall Krankheit ein. Sie übernimmt oder erstattet beispielsweise Kosten für Diagnose, Heilbehandlung, Hilfsmittel und zahlt ggf. Krankengeld. Im Krankenversicherungsrecht ist zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Außerdem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die je nach Vertrag weitere und vielleicht medizinisch nicht notwendige Leistungen übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht befasst sich insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer, wobei die Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden. Ehegatten und Kinder sind im Rahmen einer Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls abgesichert.

Der Versicherte kann seine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Bei Krankheit kann der Versicherte oder Mitversicherte einen Arzt aufsuchen, ohne dafür selbst eine Rechnung zu bekommen. Das Arzthonorar wird direkt von der Krankenkasse gezahlt. Der Versicherte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Geld oder Erstattung der anfallenden Kosten, sondern er erhält unmittelbar die Behandlung bzw. Sachleistung. Dazu zählen auch Heilmittel oder Hilfsmittel, wobei hier nach Krankenversicherungsrecht eigene Zuzahlungen erforderlich sein können.

Auch für notwendige Zahnbehandlungen durch einen Zahnarzt kommt die Krankenversicherung ebenso auf wie für eine etwaige Operation im Krankenhaus. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Schließlich zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen Krankengeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer zurückzuführen, kann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Dafür wäre statt der Krankenversicherung grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Gegebenenfalls werden Kosten zwischen den Versicherungen direkt erstattet, sodass die Krankenbehandlung zunächst jedenfalls sichergestellt ist.

Neben dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen für diejenigen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das trifft insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener zu. Die schließen in dem Fall einen freiwilligen Versicherungsvertrag ab. Dann gilt als Krankenversicherungsrecht nicht das SGB, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. die individuellen Versicherungsbedingungen. Ein Beamter hat regelmäßig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, muss aber zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte regelmäßig die Rechnung über Arztbesuche oder andere Leistungen selbst und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

(ADS)

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