1.157 Anwälte für Rechtsschutzversicherung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM)
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Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM)
Kanzlei Liske, Brunowstr. 9, 13507 Berlin 6964.143337291 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
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Frau Rechtsanwältin Nadine Liske (MHMM) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 53 Bewertungen Bin sehr zufrieden, hat mir viel Ärger erspart. (11.05.2024)
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Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
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Rechtsanwältin Birgit Schmutz
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Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Schmutz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rechtsschutzversicherung
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Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Rechtsschutzversicherung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dietmar G. FREI
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Rechtsanwalt Henry Schlenker
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Henry Schlenker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 22 Bewertungen RA Hr. Schlenker hat uns sehr gut vertreten und beraten. Unser Verkehrsdelikt wurde mit Erfolg eingestellt. Unsere … (17.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Fragen und Antworten

  • Rechtsschutzversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsschutzversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsschutzversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des Versicherten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. So kostet etwa ein Zivilprozess im schlimmsten Fall viel Geld, das dem Betroffenen fehlt und ihn unter Umständen von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten könnte. Das wird durch eine Rechtsschutzversicherung verhindert.

Zunächst einmal schließen die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag, sog. Versicherungsvertrag. Daneben gelten Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer – zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Versicherungen verwenden dabei die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Ferner müssen im Versicherungsrecht die §§ 125 bis 129 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) berücksichtigt werden.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Das Gleiche gilt für die Entschädigung von Zeugen, die eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen mussten. Um dem Versicherten z. B. die Untersuchungshaft zu ersparen, kann eine Rechtsschutzversicherung ferner eine Kaution als Darlehen zahlen.

Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Hier geht die Rechtsschutzversicherung übrigens wesentlich weiter als die Prozesskostenhilfe (PKH). Wurde einem Nichtrechtsschutzversicherten PKH gewährt, müsste er nämlich im Falles des Unterliegens zwar nicht seine eigenen Kosten, sehr wohl aber die des Gegners tragen.

Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Ferner besteht häufig erst nach einer Wartezeit von ca. drei Monaten Versicherungsschutz, z. B. wenn es um Rechtsschutz im Familienrecht oder Arbeitsrecht geht. Ausnahmen davon sind aber bei unerwarteten Fällen möglich, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Deshalb ist es sinnlos, erst dann eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn z. B. der Zivilprozess kurz bevorsteht oder bereits läuft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann man aus verschiedenen Leistungsarten wählen, die aber auch kombiniert werden können. So gibt es unter anderem Rechtsschutz für Fälle

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer

Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man aber stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. Ferner findet sich in § 3 ARB 2008 eine Auflistung, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht einstandspflichtig ist.

So sind etwa Streitigkeiten aus dem Baurecht – z. B. der Bau von Immobilien oder der Streit mit einer Bank in Bezug auf den gewährten Kredit zum Bau eines Hauses – prinzipiell nicht vom Rechtsschutz umfasst. Auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z. B. Tarifrecht –, dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum werden von der Leistung einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Eine Leistung wird z. B. im Rahmen vom Ordnungswidrigkeitenrecht abgelehnt, etwa wenn der Versicherte sich gegen einen Strafzettel für einen Parkverstoß und das zu zahlende Bußgeld wenden will.

Ferner wird die Rechtsschutzversicherung unter anderem eine Leistung ablehnen, wenn der Rechtsstreit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat bzw. keiner versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann oder wenn der Versicherte vor Geltendmachung seiner Forderung vor Gericht nicht die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Rechtsschutzversicherung wird nur leisten, wenn ein Versicherungsfall anzunehmen ist. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ereignisses, das unter die versicherten Risiken fällt, rechtliche Unterstützung benötigt.

Wann ein Versicherungsfall explizit vorliegt, kann aber nur durch einen Blick in die Versicherungspolice in Erfahrung gebracht werden und hängt zunächst von der jeweiligen Leistungsart ab. So gilt etwa beim Schadensersatz-Rechtsschutz die sog. Folgenereignistheorie, wonach als Schadensereignis die Ursache gilt, die zu den Schadensersatzansprüchen geführt hat, z. B. der Verkehrsunfall.

Abgrenzung Rechtsschutzversicherung – Haftpflicht

Die Rechtsschutzversicherung ist abzugrenzen von der Haftpflicht. Während es bei der Rechtsschutzversicherung darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, soll mit der Haftpflicht die Forderung eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer abgewehrt werden, z. B. wenn das Haustier des Versicherungsnehmers einen Dritten – z. B. mittels Hundebiss – verletzt hat und dieser nun Schadensersatz verlangt.

(VOI)

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