339 Anwälte für Reisepreisminderung | Seite 15

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
sehr gut
Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
Kanzlei Müller-Huy, Karlstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.8445249353 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Reisepreisminderung
aus 23 Bewertungen Scheidung Frau Müller-Huy ist eine gute Anwältin sie ist sehr Nett Sie kümmert sich gleich um dein Anliegen ich … (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
Dr. Manuela Sonnenschein, Tiergartenstr. 101, 47533 Kleve 6579.1784947693 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Reisepreisminderung
aus 37 Bewertungen Fr. Dr. Sonnenschein hat uns in einem sehr unangenehmen Erbstreit kompetent und jederzeit geholfen, so dass es für uns … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Walprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Walprecht
Rechtsanwaltskanzlei Walprecht, Bänschstraße 72, 10247 Berlin 6978.7685251946 km
Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Walprecht - Ihr juristischer Beistand im Bereich Reisepreisminderung
aus 37 Bewertungen Noch habe ich keinen persönlichen Kontakt mit Herr Walprecht gehabt, aber allein die Damen im Büro waren schon mal … (25.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisepreisminderung

Fragen und Antworten

  • Reisepreisminderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisepreisminderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reisepreisminderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisepreisminderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisepreisminderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Reisepreisminderung nach § 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist möglich, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, den der Reiseveranstalter trotz Abhilfeverlangens des Urlaubers nicht beseitigt hat.

Zu beachten ist aber, dass die §§ 651a ff. BGB nur gelten, wenn eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter gebucht, mithin ein Reisevertrag geschlossen wurde. Wer dagegen seinen Urlaub selbst plant und z. B. Flug und Unterkunft getrennt voneinander bucht, muss seine Ansprüche auf etwa Reisepreisminderung oder Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner und notfalls im Ausland geltend machen.

Wie bereits erläutert, darf man eine Reisepreisminderung nur vornehmen, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn die Zustände vor Ort von den Angaben im Reisekatalog abweichen. Überdies ist ein Mangel zu bejahen, wenn man explizit ein Hotel in ruhiger Lage gebucht hat, die Nachtruhe aber regelmäßig wegen lauter Musik gestört wird oder fortwährender Kinderlärm die Nerven des Reisenden strapaziert. Eine Reisepreisminderung ist grundsätzlich auch bei Flugausfall, Flugverspätung oder Überbuchung möglich.

Hat der Urlauber den Mangel entdeckt, muss er noch vor Ort dessen Beseitigung verlangen. Hierzu muss er den Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung über die Missstände informieren. Ansonsten entfällt das Recht auf Reisepreisminderung. Außerdem ist eine Reisepreisminderung nur für die Zeit zulässig, in der ein Mangel aufgetreten ist. Entsteht ein Mangel z. B. erst am letzten Tag einer zweiwöchigen Reise, darf der Urlauber auch nur für den letzten Tag den Reisepreis mindern. Die Geltendmachung der Forderung auf Rückzahlung des zu viel entrichteten Reisepreises sollte so schnell wie möglich nach der Heimkehr erfolgen. Um den Mangel später beweisen zu können, sollte man die mangelhaften Zustände fotografieren und sich Zeugen, wie etwa andere Mitreisende, suchen. Letztendlich sollte man die Mängelanzeige schriftlich formulieren und sich den Empfang durch den Reiseveranstalter oder seinen Vertreter bestätigen lassen. Wenn man es nicht tut, liegt zwar kein Formmangel vor, doch könnte es schwierig werden, ein lediglich ausgesprochenes Abhilfeverlangen nachzuweisen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Reisepreisminderung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Reisepreisminderung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.