1.155 Anwälte für Rollstuhl | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei am Rheinufer, Cyriakusstr. 2, 41468 Neuss 6648.8908296397 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Rollstuhl
aus 16 Bewertungen Mit der rechtlichen Betreuung bin ich sehr zufrieden. Sie ist in ihrem Job sehr effizient. (18.10.2023)
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Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rollstuhl
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
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Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
Anwaltskanzlei Cüneyt Köroğlu, R1, 2-3, 68161 Mannheim 6846.7562964275 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rollstuhl gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Herr Köroglu ist ein sehr kompetenter Anwalt. In meiner Klage hat er mich in jeglicher Hinsicht unterstützt und mir … (03.02.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rollstuhl

Fragen und Antworten

  • Rollstuhl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rollstuhl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rollstuhl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rollstuhl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rollstuhl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch V), das Menschen mit einer körperlichen Behinderung ermöglicht, trotz ihrer Gehbeeinträchtigung mobil zu bleiben.

Welchen Rollstuhl die gehbehinderte Person erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. So erhält jemand mit nur vorübergehenden Gehproblemen - z. B. nach einer schweren Operation am Bein - einen normalen Standardrollstuhl. Ist eine dauerhaft gehbehinderte Person dagegen z. B. im Behindertensport aktiv, kann sie einen Sportrollstuhl bekommen. Auch die Art der Behinderung spielt für die Wahl eines Rollstuhls eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise zusätzliche Armprobleme hat, wird mit einem normalen Rollstuhl nicht zurechtkommen, sondern braucht vielmehr einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter. Da das Hilfsmittel die Behinderung bzw. Schwerbehinderung ausgleichen oder ein Fortschreiten der Beeinträchtigung verhindern soll, ist es nötig, dass sich der Rollstuhlfahrer schmerzfrei mit dem Gerät fortbewegen kann und es individuell auf den Benutzer eingestellt wird.

Um einen Rollstuhl zu bekommen, muss der Arzt ihn zuerst verordnen. Die Krankenversicherung prüft dann, ob sie die Kosten für den Rollstuhl übernimmt, oder ob Gehhilfen wie z. B. Krücken ausreichen. Verweigert sie die Zahlung, kann der Rollstuhlfahrer gegen die Entscheidung aber Widerspruch einlegen. Verlangt er jedoch ein höherwertiges Krankenfahrzeug als verschrieben, muss die Krankenkasse die Zusatzkosten nicht übernehmen. In Ausnahmefällen wird sie im Rahmen der Sozialhilfe gezahlt. Nach Erhalt des Rollstuhls verbleibt das Eigentum daran weiterhin bei der Versicherung bzw. ihren Vertragspartnern. Der Rollstuhlfahrer hat das Krankenfahrzeug zu pflegen und ordnungsgemäß zu verwenden. Muss der Rollstuhl gewartet oder repariert werden, übernimmt die Versicherung die Kosten, sofern der Rollstuhlfahrer den Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung herbeigeführt hat. Daher bietet sich der Abschluss einer Haftpflicht an, wenn man dauerhaft einen Rollstuhl von der Versicherung zur Verfügung gestellt bekommt.

Lebt der behinderte Mensch in einem Pflegeheim, streiten das Heim und die Krankenkasse sehr häufig darum, wer die Kosten für den Rollstuhl übernehmen muss. Dabei gilt: Braucht das Heim den Rollstuhl, um damit die vollstationäre Pflege des Bewohners zu erleichtern, muss das Heim zahlen. Wurde der Bewohner zwar in eine hohe Pflegestufe eingeteilt, kann er sich aber mithilfe seines Rollstuhls auch außerhalb des Heims fortbewegen und an externen Aktivitäten teilnehmen, muss die Krankenversicherung für den Rollstuhl zahlen.

Im Arbeitsrecht ist eine Diskriminierung des rollstuhlfahrenden Arbeitnehmers verboten. Wer wegen der Behinderung ferner nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann eine Entschädigung verlangen. Außerdem ist eine Kündigung vom Arbeitsvertrag nur zulässig, wenn zuvor das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Des Weiteren hat der Arbeitgeber für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu sorgen, z. B. durch Einbau von einem Treppenlift.

Übrigens: Wer einen Elektrorollstuhl fährt, sollte § 4 I Nr. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beachten: Wiegt der Rollstuhl samt Batterien und Fahrer mehr als 500 kg, kann man mit ihm schneller als 15 km/h fahren und ist er breiter als 110 cm, so braucht man dafür eine Fahrerlaubnis. Wer dann gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, kann also sogar einen Führerscheinentzug riskieren.

(VOI)

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