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Rechtsanwalt Sebastian Oehl
Kanzlei Sebastian Oehl, Lindfläche 8a, 53332 Bornheim 6685.748991428 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Oehl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zivilrecht
aus 41 Bewertungen Der Kontakt zu Herrn Oehl wurde durch die Werkstatt, wo der Unfallwagen instandgesetzt wurde, hergestellt. Wir kannten … (25.04.2024)
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Rechtsanwalt Nils Neumann
Kanzlei Neumann, Bosenheimer Straße 218, 55543 Bad Kreuznach 6790.8579677413 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zivilrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nils Neumann gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Herr RA Neumann hat uns absolut professionell vor Gericht vertreten. Die Angelegenheit gegen eine Heizungsbaufirma … (23.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Zivilrecht

Fragen und Antworten

  • Zivilrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Zivilrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Zivilrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Zivilrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Zivilrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Zivilrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Zivilrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Zivilrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Rechtsanwalt Zivilrecht ᐅ Diese Anwälte helfen Ihnen!

Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großen Rechtsbereichen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet sind. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht tritt der Staat als Hoheitsträger auf.

Unter dem Oberbegriff des Zivilrechts lässt sich wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht, nämlich dem Bürgerlichen Recht, und dem sogenannten Sonderprivatrecht unterscheiden.

Das Bürgerliche Recht findet sich in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:

  • Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
  • Das Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht)
  • Das Sachenrecht
  • Das Familienrecht
  • Das Erbrecht

Man spricht davon, dass das BGB eine Person „von der Wiege bis zur Bahre“ begleitet, angefangen mit den Vorschriften zur Rechtsfähigkeit von Personen im allgemeinen Teil, den Vorschriften über Rechte und Pflichten von natürlichen oder juristischen Personen aus (gesetzlichen oder vertraglichen) Schuldverhältnissen, den Rechtsbeziehungen zu Sachen, den Vorschriften zur Familie (Verwandschaft, Eheschließung, Kinder, Scheidung usw.) bis hin zu den erbrechtlichen Regelungen (gesetzliches Erbrecht, Verfügung von Todes wegen, Testament, Pflichtteil usw.).

Innerhalb dieser fünf Bücher des BGB umfasst das Bürgerliche Recht unter anderem folgende Bereiche: Das Vertragsrecht (Kaufrecht, Schenkungsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Verbraucherschutzvorschriften) mit dem zugehörigen Gewährleistungsrecht, das Sachenrecht (u.a. Besitz- und Eigentumsvorschriften, Pfandrechte, Grundstücksrecht bzw. Immobilienrecht), das Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht, das Eherecht, das Unterhaltsrecht, das Betreuungsrecht, das Scheidungsrecht, die Vorschriften über gesetzliche Erbfolge, über Testamente, Pflichtteilsregelungen, Auflagen oder Vermächtnisse.

Zusätzlich zählen zum Bürgerlichen Recht auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Als Sonderprivatrecht bezeichnet man die Privatrechtsgebiete, die nur eingeschränkt für bestimmte Personen anwendbar sind: So zum Beispiel das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Arbeitsrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Gesellschaftsrecht oder auch das Wertpapierrecht oder das private Baurecht.

Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor den Zivilgerichten geltend gemacht. Zum Zivilprozessrecht zählen neben dem eigentlichen Zivilprozess auch das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. Bei den Zivilgerichten unterscheidet man die streitige Gerichtsbarkeit (auch: ordentliche Gerichtsbarkeit), die über allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten entscheidet. Erstinstanzlich sind abhängig vom Streitwert das Amtsgericht (AG) oder das Landgericht (LG) zuständig. In zweiter Instanz das Landgericht oder Oberlandesgericht (OLG) und schließlich der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Arbeitsgerichte stellen eine eigene Gerichtsbarkeit dar, die ausschließlich über Streitigkeiten um Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen u.Ä., entscheidet.

In der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, die auch zum Zivilrecht gehört sind nur wenige Verfahrensarten untergebracht, bei denen, für bestimmte zivilrechtliche Angelegenheiten auf Antrag und auch von Amts wegen Beschlüsse getroffen werden, wie beispielsweise über die Erteilung eines Erbscheins, Beschlüsse im Rahmen der Rechtspflege oder bei familienrechtlichen Fragen, zum Beispiel im Sorgerecht oder zu Scheidungssachfragen.

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