Arbeitsüberlastung: Wer haftet für Schäden? Wann riskiert der Arbeitnehmer die Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Arbeitsüberlastung schädigt über kurz oder lang die Gesundheit. Arbeitnehmer, die überlastet, übermüdet oder nah am Burnout arbeiten, begehen zudem regelmäßig Fehler bei der Arbeit.

Wer aber haftet für die durch Überlastung entstandenen Schäden? Riskiert der Arbeitnehmer dann eine Abmahnung oder eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses? Was kann der Arbeitnehmer tun, um Nachteile wegen Überlastung zu vermeiden? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Haftungsfrage und mögliche Konsequenzen hängen hauptsächlich davon ab, ob der Arbeitnehmer eine Überlastungsanzeige gestellt hat. 

Hat der Arbeitnehmer seine Überlastung nicht angezeigt, gelten seine Fehler bei der Arbeit regelmäßig als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber darf wegen solcher Fehler abmahnen. Begeht der Arbeitnehmer trotz einer oder mehrerer Abmahnungen weiterhin Fehler, muss er mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen!

Für Schäden, die der überlastete Arbeitnehmer bei der Arbeit verursacht, haftet er regelmäßig nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet er unter Umständen anteilig.

Wegen leichter Fahrlässigkeit haftet er dagegen regelmäßig nicht. Arbeitnehmer, die wegen Überlastung Fehler bei der Arbeit begehen, können deshalb meist nicht in Haftung genommen werden, weil die häufigsten Fehler, die während der Überlastung geschehen, in den Bereich der leichten Fahrlässigkeit fallen.

Der Arbeitnehmer kann unter Umständen Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber wegen Schäden an der eigenen Gesundheit geltend machen, beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Therapiemaßnahmen oder Verdinestausfall. Nur ist die Kausalität zwischen Überlastung und Gesundheitsschaden erfahrungsgemäß vor Gericht schwer nachweisbar. Oft muss man deshalb von solchen Klagen wegen geringer Erfolgsaussichten abraten.

Deutlich besser stehen Arbeitnehmer da, wenn sie rechtzeitig und nachweisbar die Überlastungssituation und deren Folgen für den Arbeitnehmer in einer Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber kenntlich machen.

Hier wäre eine Abmahnung oder Kündigung, die der Arbeitgeber wegen Überlastungs-bedingter Fehler ausspricht, regelmäßig unwirksam. Der Arbeitnehmer hätte beste Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage auf seinen Arbeitsplatz zurück zu klagen, oder zumindest eine hohe Abfindung herauszuholen.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Zeigen Sie eine Überlastung am Arbeitsplatz umgehend mit einer Überlastungsanzeige an. Informieren Sie sich darüber, was in eine Überlastungsanzeige gehört und wie Sie den Zugang Ihrer Anzeige beim Arbeitgeber später am besten beweisen können. Meist reicht es aus, sich Informationsvideos im Internet dazu anzuschauen.

Im Fall einer Kündigung sollten Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten, bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen. Meist hat der Arbeitnehmer beste Klage- und Abfindungschancen, wenn eine Überlastungsanzeige gestellt wurde. 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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