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Die Kanzlei Schutt, Waetke mahnt wieder ab und berücksichtigt bereits die Deckelung in neuen Abmahnu

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Ab September 2008 werden die Anwaltskosten einer Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf EUR 150 beschränkt. Die Kanzlei Schutt, Waetke trägt dem bereits jetzt - beipielsweise in der Abmahnung eines angeblichen Cracks für das Spiel "Call of Juarez" - Rechnung.

In der Abmahnung wird die kommende Gesetzesänderung freilich mit keinem Wort erwähnt. Die Begründung für die "zurückhaltenden" Anwaltskosten resultieren vielmehr - nach Schutt, Waetke - aus reinem Entgegenkommen. Rechnerisch wird die Summe von EUR 150 aus einer 0,3 Gebühr von EUR 10.000 Streitwert (EUR 145,80) und einer Auslagenpauschale (EUR 4,20) begründet.

Der geforderte Schadenseratz wird hingegen mit EUR 300 bemessen.   

Nach meiner Meinung ist zumindest der Schadensersatz nur sehr schwer bis gar nicht durchsetzbar. Es gibt also ausreichende Strategien, sich gegen diese Abmahnungen zur Wehr zu setzten.

Näheres unter www.dr-wachs.de



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