Geblitzt: A 38, AD Drammetal, km 0,462, Rampe zur A 7, Rtg. Kassel- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeworfen? Dann scheuen Sie sich nicht, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn die Chancen für eine Verfahrenseinstellung sind hier überdurchschnittlich gut. Grund dafür ist die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dieses sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte Messstrecke ist so lang, dass es zu einer nicht beabsichtigten Strahlenauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse kommt. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon wegen dieser einen Fehlerquelle etwa die Hälfte aller Messwerte falsch ist. Oft wird auch beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Bewegen sich im Messbereich mehrere Fahrzeuge, treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist nicht sicher, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Ist die Geräteichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist das Messergebnis ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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