Kiffen und Auto fahren - Strafbarkeit nach der Cannabis-Legalisierung

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Fahren unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung wird nunmehr auch darüber diskutiert, THC-Grenzwerte für das Führen eines Kraftfahrzeugs zu regeln. Bislang ist ein solcher Grenzwert nur für die Einnahme von Alkohol klar definiert. § 24a StVG sanktioniert das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von mehr als 0,5 Promille mit Bußgeld. Die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet, wem mindestens 1,1 Promille nachgewiesen werden können. Ab diesem Wert spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Es kommt also nicht darauf an, ob man Schlangenlinien fährt, Verkehrsregeln missachtet oder ähnliches.

Was vielen Menschen jedoch nicht bewusst ist: schon bei einem Wert ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen. Nämlich dann, wenn zu der Intoxikation eine auffällige Fahrweise hinzutritt. Hier spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Dieses Verhalten wird vergleichsweise milde bestraft, nämlich mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Handelt es sich bei der fahrenden Person nicht um einen renitenten Wiederholungstäter, werden in aller Regel Geldstrafen verhängt.

Grenzwert für Cannabis - Ordnungswidrigkeit und Strafbarkeit

An einem gesetzlich definierten Grenzwert für Cannabis fehlt es hingegen. Bislang wurde regelmäßig ein Grenzwert von 1,0 ng von den Gerichten angesetzt. Das bedeutet, dass  praktisch jeder nachweisbare Cannabis-Konsum zu einer Geldbuße führte. Allerdings sollen mit der Legalisierung von Cannabis nach Maßgabe des § 44 KCanG die Grenzwerte neu festgesetzt werden. Es ist von Werten ab 3,0 bzw. 3,5 ng die Rede. Hiermit ist zunächst nur die Schwelle zur Ordnungswidrigkeit überschritten. An einem Grenzwert, der die absolute Fahruntüchtigkeit bestimmt, fehlt es. Denn im Gegensatz zur Alkoholisierung kommt es beim Konsum von Cannabis auf eine Vielzahl von Faktoren an. Personen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, weisen auch dann, wenn sie nicht akut intoxikiert sind, einen relativ hohen THC-Wert im Blut auf. Der Wirkstoff wird deutlich verlangsamt abgebaut. Hingegen weisen Personen, die selten kiffen, möglicherweise einen vergleichsweise geringen Wert auf, obwohl sie beim Fahren beeinträchtigt sind.

Aufgrund dessen muss bei THC im Blut eine auffällige Fahrweise hinzukommen. Aufgepasst: hierzu genügt schon eine THC-Konzentration im Blut von weniger als 1,0 ng bzw. künftig möglicherweise 3,5 ng.

Grenzwerte für Cannabis-Patienten

Hingegen ist die Lage für Cannabis-Patienten vergleichsweise günstig. Für diese gilt der Grenzwert zunächst nicht, wenn sie nachweisen, dass sie Cannabis verschrieben bekommen haben und es lediglich bestimmungsgemäß eingenommen haben. Doch auch hier ist aufzupassen. Wer zusätzlich zur Einnahme von medizinischem Cannabis auffällig fährt, begeht dennoch eine Straftat (§ 316 StGB). 

Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Zuletzt sei darauf hinzuweisen, dass nicht jede Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel ein Bagatelldelikt ist. Denn kommt es mindestens zu Beinahe-Unfällen beträgt der Strafrahmen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Je schwerer der Unfall ist, desto höher die Strafe. Und zwar auch dann, wenn nicht Sie Hauptverursacher waren.

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