Pflichtteilsberechtigte können Erstattung von Gutachterkosten verlangen (LG Arnsberg, Az. 1 O 261/19 vom 17.09.2021)

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In der deutschen Erbrechtslandschaft ergibt sich für pflichtteilsberechtigte Angehörige eine wesentliche Erleichterung. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg verdeutlicht die Möglichkeiten, die Pflichtteilsberechtigten zustehen, wenn sie von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Der Fall, der unter dem Aktenzeichen 1 O 261/19 am 17. September 2021 entschieden wurde, behandelt speziell die Erstattung der Kosten für Sachverständigengutachten.

Hintergrund des Urteils

Wenn ein Angehöriger von der Erbschaft ausgeschlossen wird, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf seinen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils umfasst. Oftmals sind zur Berechnung des Pflichtteils Bewertungen von Nachlassgegenständen, wie Immobilien, erforderlich. Diese Bewertungen können zu Konflikten führen, besonders wenn der Erbe den Wert eines Nachlassgegenstandes möglicherweise zu niedrig ansetzt.

Kern des Urteils

Im spezifischen Fall hielt der Erbe einen aus der Sicht des Pflichtteilsberechtigten zu niedrigen Wert für eine Nachlassimmobilie fest. Der Pflichtteilsberechtigte beauftragte daraufhin einen Sachverständigen, um den höheren Wert nachzuweisen. Die dabei entstandenen Kosten von 357 Euro wurden vom Gericht als erstattungsfähig eingestuft. Das Gericht betonte, dass der Erbe die Kosten für das Gutachten zu tragen hat, wenn er „trotz entgegenstehender Anhaltspunkte an einem zu niedrigeren Wert festhält“.

Bedeutung des Urteils für Pflichtteilsberechtigte

Dieses Urteil stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten erheblich. Es unterstreicht, dass Erben, die den Wert von Nachlassgegenständen möglicherweise unterbewerten, mit finanziellen Konsequenzen rechnen müssen, wenn diese Handlungsweise angefochten wird. Die Entscheidung ermöglicht es Pflichtteilsberechtigten, eine gerechte Bewertung des Nachlasses zu erzwingen, ohne dass sie die finanziellen Lasten eines solchen Verfahrens alleine tragen müssen.

Rechtliche und praktische Implikationen

Das Urteil des Landgerichts Arnsberg könnte Präzedenzfälle für ähnliche Fälle setzen und bietet eine klare Richtlinie für die Handhabung von Bewertungsdifferenzen im Rahmen von Erbstreitigkeiten. Rechtsanwälte und Erbrechtsexperten sehen in dieser Entscheidung eine wichtige Bestätigung dafür, dass das Gericht den Schutz der Pflichtteilsrechte ernst nimmt und bereit ist, entsprechende finanzielle Anreize für eine faire und transparente Abwicklung von Nachlassangelegenheiten zu setzen.

Für pflichtteilsberechtigte Personen bedeutet dies eine Erleichterung im oft schwierigen und emotional aufgeladenen Prozess des Nachlassmanagements. Sie haben nun eine stärkere rechtliche Grundlage, auf der sie aufbauen und ihre Rechte durchsetzen können.


Bei Fragen rund um Erben und Vererben  stehe ich als Fachanwältin für Erbrecht gerne zur Verfügung. 

von Rechtsanwältin Anna O.Orlowa, LL.M.


Frau Orlowa ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, geprüfte Testamentsvollstreckerin  und Geschäftsführerin der Kanzlei Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH.

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