Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen = Freiheitsstrafe?

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Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen = Freiheitsstrafe?

Auch der nicht vorbestrafte Beschuldigten und Verursacher eines schweren Unfalls mit tödlichem Ausgang, kann zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Das kommt insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen in Betracht, wenn der Unfall Folge eines besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoßes ist.

Im Raum steht hier oft eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB.

Ob die dann zu verhängende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, ist aber nicht allein von der Schwere der Folgen des Unfalls abhängig.

Vielmehr müssen die Tat, ihre Folgen und der Täter, sowie dessen Einstellung zur Tat genau betrachtet werden.

Ein Richter wird eher zu einer Bewährungsstrafe tendieren bei:

  • lediglich falscher Einschätzung einer Verkehrssituation
  • bloßer Überschätzung der eigenen Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug

Für eine nicht zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe sprechen dagegen:

  • Trunkenheitsdelikte
  • besonders aggressive Fahrweise
  • hohe Geschwindigkeiten
  • besonders grobe und rücksichtlose Verstöße

Es geht bei der Abwägung mithin um die Frage, ob dem Beschuldigten das Schicksal anderer Verkehrsteilnehmer gleichgültig war und somit ein unabweisbares Bedürfnis an der Vollstreckung der Freiheitsstrafe besteht.

Wenn Sie betroffen sind, mailen Sie mir oder rufen Sie mich unverbindlich an. Ich stehe Ihnen bei Verkehrsstraftaten zur Seite.

Johannes von Rüden

Rechtsanwalt

(Sievers von Rüden Rechtsanwälte)


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