Anlage 11 BWO 1985 - (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



<B>Vorderseite des Wahlbriefumschlags</B>
(etwa 12,0 x 17,6 cm) hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle: ............................................................................................
                                                (Gemeindebehörde, Ort)
Wahlschein-Nr.:


unentgeltlich
außschließlich
innerhalb der
Bundesrepublik
Deutschland
bei Versendung
durch ..

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Wahlbezirk: ..................................................................................................
Wahlbrief
An
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................


<B>Rückseite des Wahlbriefumschlags</B>

In diesen Wahlbriefumschlag
müssen Sie einlegen
1.den Wahlschein
und
2.den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag
mit dem darin befindlichen Stimmzettel.
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens
am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen
Empfänger eingeht!
Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden.
Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ist unentgeltlich.

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Anwälte zum BWO 1985