DirektZahlDurchfV - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Aktiver Betriebsinhaber
- Teil 3Basisprämienregelung
- Abschnitt 1Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
- Abschnitt 2Nationale Reserve
- § 13 DirektZahlDurchfV - Auffüllung der nationalen Reserve
- § 13a DirektZahlDurchfV - Kürzung der nationalen Reserve
- § 14 DirektZahlDurchfV - Zuständigkeit
- § 15 DirektZahlDurchfV - Mitteilungen
- § 16 DirektZahlDurchfV - Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- § 16a DirektZahlDurchfV - Zuweisung von Zahlungsansprüchen
- Teil 4Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- Abschnitt 1Anbaudiversifizierung
- Abschnitt 2Dauergrünland
- Unterabschnitt 1Referenzanteil
- Unterabschnitt 2Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
- § 19 DirektZahlDurchfV - Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 19a DirektZahlDurchfV - Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 19b DirektZahlDurchfV - Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen
- Unterabschnitt 3Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
- § 20 DirektZahlDurchfV - Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 20a DirektZahlDurchfV - Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen
- § 21 DirektZahlDurchfV - Anlage von Dauergrünland in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 21a DirektZahlDurchfV - Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 22 DirektZahlDurchfV - Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- Unterabschnitt 4Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 23 DirektZahlDurchfV - Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent
- § 24 DirektZahlDurchfV - Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
- Unterabschnitt 5Rückumwandlung von Flächen in Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- Abschnitt 3Flächennutzung im Umweltinteresse
- § 25 DirektZahlDurchfV - Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 26 DirektZahlDurchfV - Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 27 DirektZahlDurchfV - Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 28 DirektZahlDurchfV - Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 29 DirektZahlDurchfV - Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 30 DirektZahlDurchfV - Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 31 DirektZahlDurchfV - Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 32 DirektZahlDurchfV - Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 32a DirektZahlDurchfV - Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 32b DirektZahlDurchfV - Flächen mit Miscanthus (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 32c DirektZahlDurchfV - Flächen mit Silphium perfoliatum (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
- § 33 DirektZahlDurchfV - Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen
- Teil 5Schlussvorschriften
- § 34 DirektZahlDurchfV - Anwendungsbestimmungen
- § 35 DirektZahlDurchfV - Übergangsregelung
- § 36 DirektZahlDurchfV - Inkrafttreten
- Anlage 1 DirektZahlDurchfV - (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen
- Anlage 2 DirektZahlDurchfV - (weggefallen)
- Anlage 3 DirektZahlDurchfV - (zu § 31 Absatz 1)Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
- Anlage 4 DirektZahlDurchfV - (zu § 32)Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
- Anlage 5 DirektZahlDurchfV - (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3)Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird