Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren kann bis zur Beendigung eines wegen derselben Tat schwebenden Strafverfahrens ausgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Sachaufklärung gesichert ist oder wenn im Strafverfahren aus Gründen nicht verhandelt werden kann, die in der Person oder im Verhalten des Dienstleistenden liegen.
Anwälte zum ErsDiG
![Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn](https://www.anwalt.de/img_cache/d6/d6a37a46fc016fc2a76d36aa7d8ac5ac.png)
Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
26676 Barßel
![Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz](https://www.anwalt.de/img_cache/aa/aaf4b6a8ad829f8f86c5249fd0d2f37c.png)
Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn
![Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Brix](https://www.anwalt.de/img_cache/ba/ba6057ea40b50e50ab92e0ed2afc53b3.png)
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin