RohmilchGütV - Rohmilchgüteverordnung
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- § 1 RohmilchGütV - Zweck
- § 2 RohmilchGütV - Anwendungsbereich
- § 3 RohmilchGütV - Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
- § 4 RohmilchGütV - Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
- § 5 RohmilchGütV - Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
- Abschnitt 2Probenahme und Transport der Proben
- § 6 RohmilchGütV - Probenahme
- § 7 RohmilchGütV - Sachkunde der Probenehmer
- § 8 RohmilchGütV - Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
- § 9 RohmilchGütV - Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
- § 10 RohmilchGütV - Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
- § 11 RohmilchGütV - Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
- § 12 RohmilchGütV - Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
- § 13 RohmilchGütV - Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
- § 14 RohmilchGütV - Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
- § 15 RohmilchGütV - Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
- § 16 RohmilchGütV - Transport der Proben
- Abschnitt 3Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
- § 17 RohmilchGütV - Durchführung der Güteuntersuchung
- § 18 RohmilchGütV - Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
- § 19 RohmilchGütV - Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
- § 20 RohmilchGütV - Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
- § 21 RohmilchGütV - Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
- § 22 RohmilchGütV - Mittelwertbildung
- § 23 RohmilchGütV - Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 24 RohmilchGütV - Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 25 RohmilchGütV - Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
- § 26 RohmilchGütV - Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
- § 27 RohmilchGütV - Schnelltest auf Hemmstoffe
- § 28 RohmilchGütV - Voruntersuchung auf Hemmstoffe
- § 29 RohmilchGütV - Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
- Abschnitt 4Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
- § 30 RohmilchGütV - Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
- § 31 RohmilchGütV - Milchgeldabrechnung
- § 32 RohmilchGütV - Abschläge auf den Kaufpreis
- § 33 RohmilchGütV - Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
- § 34 RohmilchGütV - Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
- Abschnitt 5Schlussvorschriften
- § 35 RohmilchGütV - Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
- § 36 RohmilchGütV - Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
- § 37 RohmilchGütV - Aufbewahrungspflichten
- § 38 RohmilchGütV - Ordnungswidrigkeiten
- § 39 RohmilchGütV - Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 RohmilchGütV - (zu § 7 Absatz 2)Anforderungen an die Sachkunde der Probenehmer
- Anlage 2 RohmilchGütV - (zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1,§ 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
- Anlage 3 RohmilchGütV - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4,§ 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2)Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung