Die Durchführung dieses Gesetzes einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften sowie der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und erteilten Auflagen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden, soweit dieses Gesetz keine andere Regelung trifft.
Anwälte zum SaatVerkG 1985
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve
Rechtsanwalt Jan Theo Baumann
47533 Kleve
Rechtsanwalt Gero Grünjes
26446 Friedeburg