Stanz/UmfMechAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin
- § 1 Stanz/UmfMechAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Stanz/UmfMechAusbV - Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Stanz/UmfMechAusbV - Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4 Stanz/UmfMechAusbV - Durchführung der Berufsausbildung
- § 5 Stanz/UmfMechAusbV - Abschlussprüfung
- § 6 Stanz/UmfMechAusbV - Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 7 Stanz/UmfMechAusbV - Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 8 Stanz/UmfMechAusbV - Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- § 9 Stanz/UmfMechAusbV - Anrechnungsregelung
- § 10 Stanz/UmfMechAusbV - Inkrafttreten
- Anlage Stanz/UmfMechAusbV - (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin