2.574 Anwälte für Allgemeines Vertragsrecht | Seite 108

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Rechtsanwalt Halil Yanar
Anwaltskanzlei Yanar, Yunuseli Mahallesi 21.Çiğdem Sokak Osmangazi, 69, 16200, Bursa, Türkei 8751.0362120212 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
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Im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Halil Yanar
aus 6 Bewertungen Danke für die Beratung. Ehrlich und Kompetent. (21.04.2023)
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Rechtsanwalt Eric Langer
Kanzlei Eric Langer, Mühlhäuser Str. 80, 99092 Erfurt 6920.8555367648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Eric Langer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Dr. Jochen Grund
Rechtsanwälte Dr. Grund & Grund, Räuchle, Besazza-Sulser, Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9211580586 km
Geht nicht gibts nicht. In aller Regel findet man Ansatzpunkte für die Verbesserung der aktuellen Situation. Desto höher die Komplexität, desto genereller die Lösung.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Grund unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 7 Bewertungen Nur Info bis jetzt noch kein RA notwendig danke guter Service (13.11.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt Florian Günthner
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Günthner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Allgemeines Vertragsrecht
aus 17 Bewertungen Sehr freundlicher kompetenter Anwalt. Ist immer ans Telefon gegangen, oder auch über sein Büro erreichbar. Er hat … (23.05.2024)
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Reissenberger Rechtsanwälte, Schwanenwall 8-10, 44135 Dortmund 6676.6806837444 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Sven Reissenberger
aus 76 Bewertungen Ich danke in aller Kürze, für die geleistete Arbeit, den Beistand und die Beratung im einem unnötig komplizierten … (14.10.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Klostermann, Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau 7209.0097377541 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
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Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 17 Bewertungen Jederzeit zu empfehlen! (26.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Allgemeines Vertragsrecht

Fragen und Antworten

  • Was umfasst das allgemeine Vertragsrecht?
    Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz nach sich. Des Weiteren enthält das allgemeine Vertragsrecht auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme. Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Allgemeines Vertragsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Allgemeines Vertragsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Allgemeines Vertragsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Allgemeines Vertragsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten (bspw. Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht) oder für Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie z. B. den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder einen Fitnessstudiovertrag.

Auch wenn das Gesetz einige unabänderliche Regelungen vorsieht, ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit („Privatautonomie“) geprägt: In den Grenzen der Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.) können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen. Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.

Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (Angebot und Annahme) durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. Ohne übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien ist das Zustandekommen eines Vertrages nicht möglich. In einer von Arbeitsteilung geprägten Gesellschaft kommt den Normen bzgl. der Stellvertretung (Vollmacht) eine wichtige Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich auch im allgemeinen Vertragsrecht des BGB. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz (bspw. bei Mängeln oder Lieferverzug) nach sich. Teils hat eine Verletzung der Vertragspflichten auch ein Recht auf Minderung des Preises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zur Folge. Diese Rechte können auch neben einer Schadensersatzforderung geltend gemacht werden. Nach Regelungen zum Erlöschen des Schuldverhältnisses, z. B. durch Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung, enthält das allgemeine Vertragsrecht (allgemeine Schuldrecht) auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme (Austausch einer Vertragspartei). Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.

Normen, die Auswirkungen auf das Bestehen eines schuldrechtlichen Vertrages haben können, existieren aber auch außerhalb des Vertragsrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Sittenwidrigkeit von Verträgen oder die Anfechtung von Willenserklärungen (bspw. wegen Irrtum, arglistiger Täuschung), die zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen kann.

Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art unterliegen der Verjährung. Sie bestehen dann zwar noch, können aber nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Auch die Verjährung ist im allgemeinen Vertragsrecht für alle Verträge einheitlich festgelegt. Die regelmäßige Verjährung für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre.

(LOE)

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