1.160 Anwälte für Architektenhonorar | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Salfer
Rechtsanwalt Jan Salfer
Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft, Kurfürstenstraße 49, 54516 Wittlich 6721.2544107955 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Jan Salfer
(30.06.2021) Alles Bestens
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Geisendörfer
Rechtsanwalt Dirk Geisendörfer
Henrich | Mpouras | Geisendörfer | Nuñez ||| Notar & Fachanwaltskanzlei, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt am Main 6826.7269117683 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Geisendörfer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Schulz-Henze & Stölting, Schuckenteichweg 31, 33818 Leopoldshöhe 6724.7239568879 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenhonorar
(12.10.2022) Kurz und knapp die Sachlage geschildert und umgehend umfangreich beraten worden. Ein RA der es in knappen Worten auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Uhl
Rechtsanwalt Thomas Uhl
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Uhl
aus 8 Bewertungen Herr Uhl hat uns in o.g. Sache kurzfirstig, engagiert und sehr kompetent beraten und war stets ansprechbar. Die … (30.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schnitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schnitzer
Advocatur Wiesbaden, Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden 6800.5971546188 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Schnitzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenhonorar
aus 16 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Schnitzer war top. Erfahrung, Kompetenz und Höflichkeit 1A. Ich Danke Herrn Schnitzer für … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Faehling
Rechtsanwältin Karen Faehling
alpha Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB, Goethestr. 2, 99867 Gotha 6903.881113879 km
Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karen Faehling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Architektenhonorar
(24.02.2024) Rechtsanwältin Faehling hat mir bei einer Verweigerung eines Online Händlers in Bezug auf das Widerufsrecht geholfen. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurth
Rechtsanwalt Michael Kurth
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kurth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Architektenhonorar
(13.12.2021) Nach Unannehmlichkeiten mit einer Reederei habe ich Herrn RA Michael Kurth kontaktiert. Aufgrund seines umfassenden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Simon
rbi Baurecht Immobilienrecht, Wellingsbüttler Weg 160, 22391 Hamburg 6720.3439027163 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Simon gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Fundierte Antwort erhalten (30.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhonorar

Fragen und Antworten

  • Architektenhonorar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhonorar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenhonorar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhonorar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhonorar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Architektenhonorar darf grundsätzlich nicht frei zwischen dem Architekten und dem Bauherren vereinbart werden. Es sind vielmehr die Regeln der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - zu beachten. Eine Honorarvereinbarung ist aber bei besonderen Leistungen des Architekten möglich, z. B. für das Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans. Wie hoch das Architektenhonorar letztendlich ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig, und zwar insbesondere von

  • dem Leistungsumfang
  • den anrechenbaren Baukosten
  • der Schwierigkeit der Planungsanforderung

Voraussetzung ist zunächst, dass die Parteien einen Vertrag - den sog. Architektenvertrag - abgeschlossen haben. Das ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Leistungsbeschreibung wie etwa die Planungspflicht des Architekten festgehalten wird.

Der Leistungsumfang wird in neun Leistungsphasen - z. B. die Genehmigungsplanung, bei der sich der Architekt bei der Baubehörde um die Baugenehmigung kümmern muss - aufgeteilt. Übernimmt der Architekt sämtliche dieser neun Teilleistungen, erhält er nach der HOAI 100 Prozent der festgelegten Vergütung. Sofern er aber nur einzelne Leistungsphasen betreut, darf der Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen. Betreut er also z. B. nur die Genehmigungsplanung, dürfte er lediglich sechs Prozent des in der HOAI festgelegten Architektenhonorars verlangen.

Die anrechenbaren Kosten für den Bau sind in der Regel die Nettokosten für die Errichtung des Gebäudes - also z. B. die Kosten für die Baukonstruktion. Damit können etwa die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Umsatzsteuer oder Nebenkosten bzw. Gebühren nicht bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden.

Da der Bau von Immobilien bzw. die Renovierung eines Objekts nach dem Hauskauf unterschiedlich schwierige Planungsanforderungen hat, gibt es fünf verschiedene Honorarzonen. Im Gegensatz zu einer Klinik oder einem Theater (Honorarzone V) muss man beispielsweise bei einer Scheune (Honorarzone I) nicht damit rechnen, dass deren Bau besonders viele Schwierigkeiten bei der Planung machen wird. Der Bau eines Einfamilienhauses dagegen fällt unter die Honorarzone III oder IV - je nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Architektenhonorar besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.