1.186 Anwälte für Betriebsprüfung | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Merz
gut
Rechtsanwalt Christian Merz
Anwaltskanzlei Christian Merz, Lange Str. 8, 76530 Baden-Baden 6872.2723666517 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Merz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Betriebsprüfung
aus 12 Bewertungen Wenn es im Fondbeteiligungen im großem Umfang geht und man sich gegen eine Bank winzig vorkommt, ist man dem lieben … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Franz-Joachim Sessig
HLS Loritz Sessig Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Brienner Strasse 46, 80333 München 7117.7612899547 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Joachim Sessig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Betriebsprüfung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fürsattel
sehr gut
Kanzlei Thomas Fürsattel, Königstraße 15, 90402 Nürnberg 7011.7760675287 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fürsattel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Betriebsprüfung gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Herr Rechsanwalt Fürsattel ist Ein Sechr neter und Freundlicher Mann. Ich Hatte einen anligen ( insolvens ) Sache Herr … (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Betriebsprüfung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Sutor
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Sutor
Korte & Partner PartG mbB, Paulusstraße 24a, 45657 Recklinghausen 6654.7988289528 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Betriebsprüfung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Sutor
aus 13 Bewertungen Herr Sutor ist ein sehr kompetenter Anwalt ! Sehr gute professionelle Beratung. Nur zu empfehlen! Sie nehmen sich … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liudmila Rainer
Rechtsanwältin Liudmila Rainer
ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofener Straße 16/III, 93055 Regensburg 7103.141027115 km
Persönlich gut beraten. Wir vertreten Ihre Interessen – persönlich, individuell, kompetent.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Steuerrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Betriebsprüfung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Liudmila Rainer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwälte Streifler & Kollegen, Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin 6974.1740652642 km
Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht
Im Bereich Betriebsprüfung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Streifler
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Michel
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Michel, Kaiserstraße 84-86, 66386 Sankt Ingbert 6772.768876961 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Michel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Betriebsprüfung
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Wachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Wachmann
Wachmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Neue Bahnhofstr. 2, 10245 Berlin 6979.5748160186 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Betriebsprüfung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Richard Wachmann
aus 17 Bewertungen Ich erhielt einen schnellen Rückruf, indem mir Herr Wachmann sehr zielgerichtet beschrieb, was genau die nächsten … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Mikota
sehr gut
Kanzlei Johannes Mikota, Fontanepromenade 2, 10967 Berlin 6976.832894416 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Mikota vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Betriebsprüfung
aus 20 Bewertungen My experience working with Mr. Johannes Mikota was exceptional. I was quite frustrated with the situation I found … (15.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betriebsprüfung

Fragen und Antworten

  • Betriebsprüfung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betriebsprüfung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betriebsprüfung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betriebsprüfung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betriebsprüfung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Betriebsprüfung dient zur Kontrolle steuerlich relevanter Umstände. Die Prüfungen sollen dabei eine gleichmäßige Veranlagung bei der Steuer sicherstellen. Da sie in der Regel vor Ort bei der steuerpflichtigen Person oder Organisation erfolgt, wird die Betriebsprüfung auch als Außenprüfung bezeichnet, wobei dieser Begriff jedoch auch für die Prüfung der ordnungsgemäßen Beitragsabführung an die Sozialversicherung steht.

Eine Betriebsprüfung trifft vorrangig diejenigen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, die einen landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder bestimmte Einkünfte von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr erzielen. Bei anderen Steuerpflichtigen ist eine Betriebsprüfung dagegen nur in besonderen Fällen zulässig. Dazu gehört nach § 193 der Abgabenordnung die begründete Annahme einer Geschäftsbeziehung zu einem ausländischen Kreditinstitut, das mit oder ohne zu dessen Staat bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen keine oder nur unzureichend Auskünfte geben muss und sich die zu überprüfende Person weigert, bei der Ermittlung des steuerrelevanten Sachverhalts mitzuwirken. Weitere Zulassungsgründe bilden der Kontakt des Steuerpflichtigen mit Steuern auf Rechnung anderer oder eine nach Art und Umfang nur bei ihm vor Ort mögliche Prüfung.

Statt die ordnungsgemäße Zahlung der Steuer generell zu überprüfen, kann auch nur eine sogenannte Sonderprüfung erfolgen. Diese Art der Steuerprüfung beschränkt sich dabei zumeist nur auf Fragen der Umsatzsteuer oder der Lohnsteuer. Finanzbeamte dürfen aber inzwischen auch ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Geschäftsräume von Personen zur Umsatzsteuerprüfung betreten. Großbetriebe können wegen anstehender Betriebsprüfungen Rückstellungen bilden, da diese regelmäßig Einschränkungen des Geschäftsbetriebs mit sich bringen und so Kosten verursachen.

Indiz für eine drohende Betriebsprüfung ist zum einen ein lediglich unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid. Des Weiteren ist gerade bei Ungereimtheiten bei der Steuererklärung mit einer Betriebsprüfung zu rechnen. Umstände, die die Finanzbehörden auf den Plan rufen, können aber auch nur die jeweilige Branche betreffen, in dem die zu überprüfende Person oder das Unternehmen tätig ist.

Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt von einer Betriebsprüfung Betroffene in der Regel vorab mittels einer sogenannten Prüfungsanordnung in Kenntnis. Bei einer berechtigten Gefährdung des Prüfungszwecks kann eine vorherige Mitteilung über die anstehende Betriebsprüfung aber unterbleiben. Das jeweilige Vorgehen hat insbesondere Einfluss auf den spätestmöglichen Zeitpunkt für eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Während eine Strafbefreiung nach dem Steuerstrafrecht bereits ab Erhalt der Prüfungsanordnung gesperrt ist, muss die Selbstanzeige bei einer unangekündigten Betriebsprüfung spätestens vor Betreten des Grundstücks durch den Betriebsprüfer erfolgen. In einem Strafverfahren über eine hinterzogene Steuersumme von einer Million Euro sieht die Rechtsprechung inzwischen die Verhängung einer Freiheitsstrafe vor. Eine vorherige Verhaftung zur Unterbringung in Untersuchungshaft ist dabei nicht ausgeschlossen.

Da die Prüfungsanordnung einen Verwaltungsakt darstellt, kann der Steuerpflichtige dagegen Einspruch einlegen, der ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Prüfung jedoch nicht aufschiebt. Unter Umständen ist ein Gespräch mit dem Finanzamt jedoch ratsamer zum Erhalt einer für den Prüfungsverlauf entscheidenden entspannten Atmosphäre. Ein Grund für eine vorherige Kontaktaufnahme kann eine zu kurze Zeitspanne zwischen Ankündigung und Termin der Betriebsprüfung sein. In der Regel erfolgt die Ankündigung dabei mindestens zwei Wochen, bei Großbetrieben vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Für die in jedem Fall anzuratende Vorbereitung auf die Betriebsprüfung kann dies zu kurz sein. Beispielsfälle dafür sind das Bereitstellen von Belegen und Unterlagen, die Schaffung von Platz für den in der Regel vor Ort tätig werdenden Prüfer oder die Einrichtung von Software, um ihm insbesondere die Prüfung bei elektronischer Buchführung zu ermöglichen, was nicht zuletzt aufgrund der steigenden Bedeutung der elektronischen Prüfung eine immer wichtigere Rolle spielt. Weitere Gründe für eine Rücksprache können ein kürzlich gewechselter Steuerberater oder sachliche Einwände gegen den Prüfer sein.

Da der Steuerpflichtige bei der Prüfung mitwirken und gegebenenfalls Auskünfte erteilen muss, ist es sinnvoll, den Steueranwalt oder Steuerberater an der Prüfung zu beteiligen. An Mitarbeiter, die dieser Pflicht nicht unterliegen, sollte hingegen der Hinweis auf Zurückhaltung bei ihren Äußerungen ergehen. Im Übrigen ist ein ruhiges und sachliches Auftreten anzuraten. Gerade bei Smalltalk ist jedoch darauf zu achten, dass der Prüfer gerade seiner beruflichen Aufgabe nachgeht und ein scheinbar lockeres Gespräch mitunter nur dazu dient, nützliche Informationen zu erlangen. Um späteren Schwierigkeiten mit einer eventuellen Beweislast bei Prüfungsfehlern zu vermeiden, empfiehlt es sich den Prüfungsverlauf, insbesondere was eingesehen und vom Prüfer mangels ausreichender Prüfungsmöglichkeiten in die Behörde mitgenommen wurde, mittels Protokoll und Zeugen festzuhalten.

Auf die nach einer Betriebsprüfung zu erfolgende Schlussbesprechung besteht ein Anspruch. Termin und Inhalt sind dem Steuerpflichtigen mitzuteilen. Bestehen hinsichtlich der erfolgten Betriebsprüfung abweichende Meinungen, sollte die Schlussbesprechung dabei zu deren Klärung genutzt werden. Um ein mögliches Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist es bereits hier ratsam, einen im Steuerrecht kundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

(GUE)

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