1.803 Anwälte für Bezirksschutz | Seite 76

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Wallraf LL.M.
Kanzlei Wallraf, Hittfelder Schulstraße 13, 21218 Seevetal 6728.2613045461 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Bezirksschutz beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Wallraf LL.M.
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sehr gut
Rechtsanwalt Ramazan Duran
Rechtsanwaltskanzlei Duran, Bahnhofstraße 14, 92224 Amberg 7060.4553278559 km
Kaufrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Bezirksschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ramazan Duran
aus 30 Bewertungen Exzellent (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Nils H. Bayer
NH BAYER Deutsch-französische Anwaltskanzlei, 28, Rue Racine, 75006 Paris, Frankreich 6486.1460221301 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Bezirksschutz bietet Herr Rechtsanwalt Nils H. Bayer
(06.12.2022) alles Weitere müssen wir erst einmal abwarten. Der erste Einduch war aber schon mal der beste von allen Versuchen.

Fragen und Antworten

  • Bezirksschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bezirksschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bezirksschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bezirksschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bezirksschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Bezirksschutz ist eine Vereinbarung, die im Handelsvertretervertrag getroffen werden kann, die eine spezielle Regelung in Hinblick auf die Provision des Handelsvertreters darstellt. Ist mit dem Handelsvertreter vertraglich Bezirksschutz vereinbart und ihm ein bestimmter Bezirk zugewiesen, kann der Bezirksvertreter gemäß § 87 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) die Provision auch für Geschäfte beanspruchen, die ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirks abgeschlossen wurden.

Neben dem Bezirksschutz kann dem Bezirksvertreter auch noch der sogenannte Kundenschutz vertraglich eingeräumt werden. Bei dem Kundenschutz wird im Handelsvertretervertrag dem Handelsvertreter ein fester Kundenstamm zugewiesen. Auch hier steht dem Handelsvertreter laut § 87 Abs. 2 HGB die Handelsvertreterprovision ohne eigenes Zutun bei Geschäftsabschlüssen mit dem ihm zugewiesen Kundenkreis zu.

Zudem kann dem Handelsvertreter die Alleinvertretung eingeräumt werden, die sich entsprechend auch auf einen konkreten Bezirk oder konkreten Kundenstamm beziehen kann. Hier darf der vertretene Unternehmer weder selbst noch durch andere Beauftragte tätig werden. Bei Verstößen hat der Alleinvertreter nicht nur einen Anspruch auf Provision, sondern gegenüber der vertretenen Firma einen Anspruch auf Schadenersatz. Da der Alleinvertreter im Handelsvertreterrecht die stärkste Rechtsposition innehat, muss die Alleinvertretung ausdrücklich im Handelsvertretervertrag als solche vereinbart und bezeichnet werden.

(WEL)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Bezirksschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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