3.534 Anwälte für Freiheitsstrafe | Seite 148

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Anwalt Ehrenfried Falk
Kanzlei Ehrenfried Falk, Eisackstr., 6, Bozen, Italien 7202.2963853601 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Anwalt Ehrenfried Falk - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Freiheitsstrafe
(03.05.2021) Nicht zu Empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5471093122 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Freiheitsstrafe bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
aus 43 Bewertungen Nach der Kontaktaufnahme erfolgte zügig ein Erstgespräch, welches auf Augenhöhe, verständlich und ohne viel … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Reddemann
Rechtsanwaltskanzlei Reddemann, Friedenstr. 15, 38820 Halberstadt 6872.6250789904 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Vera Reddemann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Freiheitsstrafe
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Rechtsanwalt Norbert Blinken
Blinken, Norbert + Rösgen, Frank, Unter den Hecken 70, 41539 Dormagen 6660.0049898769 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Freiheitsstrafe bietet Herr Rechtsanwalt Norbert Blinken
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Rechtsanwalt Bernd J. Klinkhammer
Kanzlei Bernd J. Klinkhammer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd J. Klinkhammer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Freiheitsstrafe gerne behilflich
aus 50 Bewertungen Herr Klinkhammer war von der ersten Begegnung an sehr freundlich und hat uns in unserer Sache sehr geholfen. Er war … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Schäfer
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3273609948 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Freiheitsstrafe
aus 72 Bewertungen Reagiert prompt und zuverlässig. (15.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Freiheitsstrafe

Fragen und Antworten

  • Freiheitsstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Freiheitsstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Freiheitsstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Freiheitsstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Freiheitsstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, mit der Straftaten sanktioniert werden. Umgangssprachlich wird die Freiheitsstrafe auch als Gefängnisstrafe oder Haftstrafe bezeichnet. Sie wird in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, kurz: JVA.

Die Dauer der Haftstrafe bestimmt sich nach dem jeweiligen Strafmaß als Höchststrafe und Mindeststrafe, das für die begangene Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen ist. So ist zum Beispiel für Betrug gemäß § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen, wobei für besonders schwere Fälle oder minder schwere Fälle ein längeres bzw. kürzeres Strafmaß vorgeschrieben ist.

Laut dem Gesetz ist eine zu kurz bemessene Freiheitsstrafe zu vermeiden. Laut § 38 StGB darf eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat nicht verhängt werden. Und gemäß § 47 StGB ist die Verhängung einer Haftstrafe anstatt einer Geldstrafe von weniger als sechs Monaten nur ausnahmsweise zulässig.

Im deutschen Strafrecht ist das Höchstmaß die lebenslange Freiheitsstrafe, mit der schwerste Verbrechen, zum Beispiel Mord, geahndet werden. Abgesehen von diesem Fall ist die Freiheitsstrafe zeitlich begrenzt. Das Höchstmaß der sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre (§ 38 StGB).

Das konkrete Strafmaß der Gefängnisstrafe wird vom Strafgericht im Strafverfahren festgelegt, wobei das Gericht nicht nur die gesetzliche Grundlagen, sondern auch den Resozialisierungsgedanken und den Sühneaspekt berücksichtigen muss.

Zudem kann das Gericht bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren eine sogenannte Bewährungsstrafe verhängen und die Haftstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte dann nicht ins Gefängnis, allerdings muss er sich während der Bewährungszeit straffrei verhalten und eventuelle Auflagen erfüllen, die das Gericht gemäß § 59a StGB anordnen kann. Als Beispiel sei hier die Ausgleichung und Wiedergutmachung. Die Wiedergutmachung in diesem Sinne ist nicht mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zu verwechseln und setzt umfangreiche Ausgleichsbemühungen und Wiedergutmachungsbestrebungen des Verurteilten voraus. Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder der Verurteilte während der Bewährungszeit straffällig, kann die Bewährung widerrufen werden. Dann muss die volle Freiheitsstrafe verbüßt werden.

Wird die Freiheitsstrafe vollzogen, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt wurden.

Im Jugendstrafrecht kann gegenüber jugendlichen Straftätern ebenfalls eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Jugendstrafe beträgt mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre. Eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ist ebenfalls möglich. Scheint die Verurteilung zu einer Jugendstrafe noch nicht geboten, kann auf den kürzer bemessenen Jugendarrest zurückgegriffen werden. Der Jugendarrest hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Strafe und kann daher auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Jugendarrest ist also keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel und kann als Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest verhängt werden.

Anmerkung: Nicht zu verwechseln ist die Freiheitsstrafe mit der Untersuchungshaft, die als Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt im Ermittlungsverfahren vom Haftrichter angeordnet werden darf und keine Sanktion, sondern eine verfahrenssichernde Maßnahme bei der Ermittlung einer Straftat ist.

(WEL)

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