1.858 Anwälte für GmbH-Gründung | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwalt Xiang Tang
Kanzlei Lingxia Gong, East Tower, Raffles City the Bund, No. 1089 DongDaMing Road 16/F, Shanghai, 200082, China
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Xiang Tang ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um GmbH-Gründung
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Jahn
Rechtsanwalt Karl Jahn
Jahn Rechtsanwälte, Sandeldamm 24a, 63450 Hanau 6839.6895153175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Karl Jahn ist Ihr Ansprechpartner für GmbH-Gründung
(27.05.2021) Hervorragende Beratung und schnelle Hilfe bei einer für mich aussichtslosen Situation. Die Kanzlei Jahn, hat mit mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stephanie Hillebrand
sehr gut
Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stephanie Hillebrand
Habicht • Nispel • Hillebrand • Schmidt Partnerschaftsgesellschaft mbB, Weningser Str. 14, 63688 Gedern 6841.267702194 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stephanie Hillebrand gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Vielen Dank Frau RA Hillebrand für Ihre Beratung und anwaltlichen Vertretung. (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M.
Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M.
Kanzlei Franke, Nithackstraße 18-20, 10585 Berlin 6968.8773391188 km
Franke - Ihr Rechtsanwalt und Notar am Schloss Charlottenburg
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Sonnenberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich GmbH-Gründung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Braun
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Alexandra Braun Rechtsanwältin, Himmelgeister Straße 157 A, 40225 Düsseldorf 6650.951425219 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich GmbH-Gründung bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich, kompetent schnell (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Folkerts
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Folkerts
FOLKERTS & HEINER RA-PartGmbB, Bloherfelder Straße 130, 26129 Oldenburg (Oldenburg) 6634.6259446065 km
Wenn es einfach wäre, könnte es jeder...
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mathias Folkerts vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich GmbH-Gründung
aus 15 Bewertungen Herr Folkerts hat uns bei einer Betriebsprüfung begleitet. Mit seiner Hilfe haben wir ein akzeptables Ergebnis … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Meinolf Pollkläsener
Rechtsanwalt Meinolf Pollkläsener
Kanzlei Pollkläsener, Bahnhofstr. 31, 66111 Saarbrücken 6767.3563215564 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Meinolf Pollkläsener bietet im Bereich GmbH-Gründung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Pollkläsener hat mir in persönlich schwieriger Situation nicht nur rechtlich sondern auch menschlich … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn
sehr gut
Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Heiner-Fleischmann-Str. 6, 74172 Neckarsulm 6911.6292620993 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich GmbH-Gründung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn gerne zur Verfügung
aus 51 Bewertungen Ich war sehr aufgeregt, da das Thema Insolvenz/Schulden doch sehr unangenehm ist. Herr Horn war ab der 1. Minute … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger
sehr gut
Dr. Greger & Collegen, Dr.-Leo-Ritter-Straße 7, 93049 Regensburg 7097.7143911673 km
DR. GREGER & COLLEGEN - Eine der führenden Kanzleien Deutschlands für Kapitalanleger und Versicherte.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger ist Ihr Ansprechpartner für GmbH-Gründung
aus 13 Bewertungen Ich habe mein Fall telefonisch geschildert und wurde sehr kompetent beraten, sowie sehr gut über die Kosten … (07.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema GmbH-Gründung

Fragen und Antworten

  • GmbH-Gründung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema GmbH-Gründung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema GmbH-Gründung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • GmbH-Gründung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit GmbH-Gründung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Gründung einer GmbH erfolgt dabei wie im Übrigen auch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) nach einem gesetzlich vorgegebenen Schema. In bestimmten Fällen ist die Gründung durch ein vereinfachtes Verfahren möglich. Die dafür vorgeschriebene Verwendung eines Musterprotokolls  lässt jedoch keine gesetzlichen Abweichungen zu. Der Vorteil dadurch eingesparter Kosten relativiert sich daher. Außerdem ist das vereinfachte Verfahren der GmbH-Gründung nur bis maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zulässig. Diese Vorgehensweise bei der GmbH-Gründung ist dabei nicht mit der Gründung der der GmbH weitgehend nachempfundenen, ebenfalls haftungsbeschränkten und daher auch als Mini-GmbH bezeichneten Unternehmergesellschaft (UG) zu verwechseln. Allerdings gibt es aber auch bei der Gründung einer UG ein entsprechendes vereinfachtes Verfahren mittels der Verwendung einer Mustersatzung.

Vorbereitungsphase

Die Vorbereitungsphase ist noch von unverbindlichen Absprachen geprägt. Die potenziellen Gesellschafter reden nur in groben Zügen über ihre mögliche spätere Zusammenarbeit. In dieser Phase trägt jeder noch selbst die eigene Verantwortung für das jeweilige Tun. Das ändert sich, wenn das Verhalten konkreter in Richtung der späteren Unternehmenstätigkeit im Rahmen der folgenden Vorgründungsphase geht.

Vorgründungsgesellschaft

In der Vorgründungsphase finden in der Regel Untersuchungen des künftigen, unternehmensrelevanten Marktes statt, es wird mit Geldgebern über notwendige Darlehen und ersten Vertragspartnern verhandelt und eventuell auch bereits ein Mietvertrag über notwendige Geschäftsräume geschlossen. Der bis dato fehlende Gesellschaftsvertrag hindert die späteren Gesellschafter nicht, bereits den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Nicht selten kommt es zum Abschluss eines sogenannten Vorgründungsvertrags.

Diese Vorgründungsgesellschaft wird jedoch wie die ihr nach Abschluss des auch als Satzung bezeichneten Gesellschaftsvertrags nachfolgende Vorgesellschaft noch nicht als GmbH behandelt. Stattdessen finden auf diese je nach Unternehmenszweck entweder die Regeln der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder die der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) Anwendung.

Haftung in der Gründungsphase

Das ist besonders für eventuelle Haftungsfragen relevant. Denn unabhängig von der Annahme einer GbR oder OHG haften die Gesellschafter bei diesen Formen einer Personengesellschaft mit ihrem Privatvermögen. Währenddessen ist bei der GmbH, die wie z. B. auch eine AG oder eine eingetragene Genossenschaft eine Kapitalgesellschaft darstellt, die Haftung regelmäßig auf das Gesellschaftsvermögen bzw. Genossenschaftsvermögen begrenzt.

Fehler bei der Gründung

Dieser Vorgründungsvertrag bedarf jedoch wie der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung. Außerdem müssen ihn alle Gesellschafter unterzeichnen. Der andernfalls gegebene Formmangel führt sonst dazu, dass ein entsprechender Vertrag unwirksam ist. In diesem Fall kommt es wie u. a. auch bei unerkannt fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen bis auf wenige Ausnahmen zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft. Sofern die Gesellschaft bereits erste Geschäfte getätigt hat, müsste allerdings deren Rückabwicklung erfolgen, weil die Gesellschaft eigentlich nicht existiert. Um die dadurch entstehenden Schwierigkeiten zu vermeiden, wird die Gesellschaft so behandelt, als ob sie trotz der Unwirksamkeit in der Vergangenheit existiert hat. Stirbt hingegen ein Gründer während der Gründungsphase, so treten dessen Erben an seine Stelle. Ebensowenig führt die Insolvenz eines Gründers zur Auflösung.

Vorgesellschaft bzw. Vor-GmbH

Spätestens der Abschluss des Gesellschaftsvertrags markiert den Zeitpunkt, ab dem eine sogenannte Vorgesellschaft entsteht. Der Gesellschaftsvertrag kann neben Pflichtinhalten dabei auch weitere Punkte wie etwa ein Wettbewerbsverbot regeln oder insbesondere häufig bei der GmbH-Gründung bestimmen, wie ein erster Geschäftsführer zu bestellen ist. Da der Gesellschaftsvertrag quasi der Grundstein für die spätere GmbH ist, empfiehlt sich im Rahmen der Gründung nicht nur, aber besonders hier, die Beratung durch einen Rechtsanwalt und ergänzend für steuerliche Fragen einen Steuerberater.

Wichtige Folge im Rahmen der Gründung ist, dass die mit Vertragsabschluss entstandene Vorgesellschaft bzw. Vor-GmbH, obwohl sie noch keine GmbH, sondern eine nicht den üblichen Gesellschaftsrechtsformen entsprechende Gesellschaftsform eigener Art darstellt, Rechtsfähigkeit erlangt, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Über ein Kontrollorgan wie einen Aufsichtsrat muss sie noch nicht zwangsläufig verfügen. Da vorrangiger Zweck in diesem Stadium der GmbH-Gründung zudem die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist, ist die Geschäftsführung noch beschränkt. Dass vor endgültiger Entstehung noch keine umfangreichen Geschäfte getätigt werden sollen, zeigt sich insbesondere an der noch im GmbH-Gesetz (GmbhG) geregelten Handelndenhaftung. Die damit verfolgte persönliche und solidarische Haftung der Handelnden ersetzt in der Praxis inzwischen die auf die Gesellschafter eingeschränkte Haftung. Folgen aufgrund der Rechtsfähigkeit möglicher Verpflichtungen der Vorgesellschaft treffen im Innenverhältnis dabei jedoch nur die Vorgesellschafter, die mit der vorzeitigen Aufnahme von Geschäften einverstanden waren.

Entstehen der GmbH mit Registereintragung

Die Vorgesellschaft geht mit der Eintragung ins Handelsregister in der GmbH auf. Diese ist mit der Registereintragung entstanden, die GmbH-Gründung abgeschlossen. Die Anmeldung der Eintragung besorgt dabei der Notar. Scheitert die Eintragung aufgrund der Ablehnung durch das zuständige Amtsgericht als Registergericht, so wandelt sich die damit gegebene unechte Vorgesellschaft je nach Geschäftsbetrieb in eine GbR, OHG oder KG um. Gründe des Scheiterns können das Nichtbestellen eines Geschäftsführers bzw. Aufsichtsrats sein, weiters aufgrund mangelnder Leistung von Mindestbareinlagen bzw. der Sacheinlagen unzureichend aufgebrachtes Kapital oder deren wesentliche Überbewertung sein. Zur Eintragung ist ferner die Vorlage einer Gesellschafterliste erforderlich.

Darüber hinaus muss die GmbH beim Finanzamt angemeldet werden. Denn als steuerpflichtige Körperschaft ist sie grundsätzlich zur Zahlung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verpflichtet. Nicht zuletzt ist sie ins Gewerberegister aufzunehmen und daher auch beim örtlichen Gewerbeamt anzumelden.

(GUE)

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