1.709 Anwälte für Grundstücksteilung | Seite 72

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröster
Kanzlei RA Michael Tröster, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.), Ludwig-Lepper-Straße 19, 33604 Bielefeld 6715.7186984415 km
Niemals aufgeben!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröster vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Grundstücksteilung
aus 6 Bewertungen Vielen dank, Hr. Törster für alles! Ich kann Sie jedem Empfehlen, wer rechtliche Hilfe benötigen! Sie macht alles 100%! (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Baas
Bernd Meding und Frank Baas, Herthastraße 12, 22179 Hamburg 6721.6542713582 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Grundstücksteilung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Baas
Profil-Bild Avvocato Franziska Brigitte Goller
sehr gut
Studio Legale Goller, Via Pietrasantina, 2/C, San Giuliano Terme, Italien 7303.5350361154 km
Außergerichtliche Möglichkeiten auzuschöpfen ist mir wichtig
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Avvocato Franziska Brigitte Goller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Grundstücksteilung
aus 17 Bewertungen Schnelle und Kompetente Bearbeitung, sehr freundlich (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
Rechtsanwalt Andreas Berger
Kanzlei Andreas Berger, Hauptstr. 33, 82140 Olching 7099.5689173071 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Grundstücksteilung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Berger
aus 6 Bewertungen Die Unterstützung von Herrn Andreas Berger bei einer Klage gegen meinen Bauträger war super. Er hat sich viel Zeit … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Römer M.M.
Kanzlei Kieber Römer Holzendorf, Bahnhofstr. 37, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.2371276307 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei Rechtsfragen im Bereich Grundstücksteilung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Römer M.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grundstücksteilung

Fragen und Antworten

  • Grundstücksteilung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grundstücksteilung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grundstücksteilung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Grundstücksteilung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundstücksteilung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.