325 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Holfert-Harloff
Kanzlei Ina Holfert-Harloff, Gartenstraße 5, 01796 Pirna 7097.0992951967 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Holfert-Harloff ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Westermann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Westermann
Kanzlei Sabine Westermann, Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 6979.3922370105 km
Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Westermann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Hinterbliebenenrente
aus 47 Bewertungen Frau Westermann hat mich bei meiner Scheidung ausführlich beraten und gut betreut. Ich bin ihr für ihre Hilfe sehr … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Pietsch
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Hinterbliebenenrente steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marko Pietsch gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Herr Pietsch hat für mich einen Prozess gegen das Finanzamt Cottbus geführt und dafür gesorgt, dass die Kürzung der … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach
sehr gut
Kanzlei Robert Heimbach, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin 6971.0711460489 km
Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach bietet Rat und Unterstützung im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 68 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten in Hinblick auf meine Anfrage, ob es sich lohnt, gegen die Aufhebung der Schwerbehinderung … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Ronny Koch
Kanzlei Ronny Koch, Adenauerallee 8, 20097 Hamburg 6721.0234950647 km
Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Ronny Koch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen Ich habe meine Unterlagen und Nachweise am 14.07.23 zugesendet. Da ich keine Ablehnung erhalten habe, benötigt Herr … (22.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schmidt, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.4143876518 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Schmidt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 22 Bewertungen Herr Schmidt hatte durch seine freundliche und sachliche Beratung beim Erstgespräch sofort mein volles Vertrauen . … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Kanzlei Moritz Sandkühler, Dietzgenstraße 38, 13156 Berlin 6971.2385354278 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Sandkühler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 126 Bewertungen Herr RA Sandkühler hat mich als ME/CFS Betroffene fachlich extrem gut in meinem Klageverfahren vor dem SG vertreten … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Praest
Rechtsanwalt Stephan Praest
Praest Rechtsanwälte, In der Schaf 9, 52499 Baesweiler 6628.8400559813 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Praest vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente
(15.08.2023) Kann super ekleren
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Wachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Wachmann
Wachmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Neue Bahnhofstr. 2, 10245 Berlin 6979.5748160186 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Richard Wachmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Hinterbliebenenrente
aus 17 Bewertungen Ich erhielt einen schnellen Rückruf, indem mir Herr Wachmann sehr zielgerichtet beschrieb, was genau die nächsten … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kassner
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Kassner
Ines Kassner Anwaltskanzlei, Loebensteinstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7283117198 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Kassner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen Herabstufung Schwerbehindertengrad nach Krebserkrankung. Frau Rechtsanwältin Kassner ist sehr einfühlsam und fachlich … (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Böker
Rechtsanwalt Thomas Böker
Kanzlei Thomas Böker, Steinweg 50, 38518 Gifhorn 6809.738338447 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialversicherungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Böker im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Beratung und Vertretung
(20.02.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weinhardt
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
Weinhardt & Associates LLC, 299 South Main, Salt Lake City, UT 84111, USA 2437.1300252814 km
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weinhardt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 8 Bewertungen verry good (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Kanzlei Frank Reppenhagen, Clausewitzstraße 5, 10629 Berlin 6970.4987074576 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente gerne behilflich
(17.06.2022) Kompetent und freundlich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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