698 Anwälte für Insolvenz | Seite 30

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Rechtsanwalt Daniel Katalinic
Kanzlei Daniel Katalinic, Ulica Staneta Rozmana 10, Murska Sobota 9000, Slowenien 7498.1699281355 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Katalinic ist Ihr Ansprechpartner für Insolvenz
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Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum, Kaiserstraße 6, 58706 Menden (Sauerland) 6699.9953492116 km
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Herr Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Insolvenz
aus 7 Bewertungen Herr Rüschenbaum hat im Konflikt mit einem Insolvenzverwalter in kurzer Zeit eine sehr zufriedenstellende Lösung … (20.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenz

Fragen und Antworten

  • Insolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Der Begriff der „Insolvenz" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen (solvere = zahlen) und wird im Deutschen umgangssprachlich auch als Pleite, Konkurs oder Bankrott bezeichnet. In Österreich und der Schweiz wird die Insolvenz offiziell als „Konkurs" bezeichnet. Dieser Begriff wurde in Deutschland im Jahr 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung abgeschafft.

Die Insolvenz beschreibt die Situation der Unfähigkeit eines unternehmerischen oder privaten Schuldners, offene Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen. Insolvenz tritt somit ein, wenn ein Schuldner bestehende Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen kann. Die sogenannten Insolvenzgründe sind bestehende (akute) Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

Die materiellrechtlichen und prozessualen Regelungen zur Insolvenz in Deutschland finden sich seit ihrem Inkrafttreten 1999 in der Insolvenzordnung (InsO), die zwischen Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und Nachlassinsolvenz unterscheidet und einen Staatsbankrott (Staatsinsolvenz) ausschließt. In der InsO wird zudem unter anderem der Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren etc. geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen werden insolvenzunfähige Schuldner.

Der umgangssprachlich synonym für Insolvenz verwendete Begriff „Bankrott" ist gem. § 283 StGB eine Straftat und findet sich im 24. Abschnitt des StGB, der sich mit Insolvenzstraftaten befasst. Zu den Straftaten dieses Abschnittes zählt auch der besonders schwere Fall des Bankrotts (§283 a StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§283 b StGB), die Schuldnerbegünstigung (§283 c StGB) und die Gläubigerbegünstigung.

(LOE)

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