414 Anwälte für Kostenvoranschlag | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher, LL.M., Kufsteiner Str. 12, 83022 Rosenheim 7170.7768025107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M. im Bereich Kostenvoranschlag bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher hat in meinem Fall mit seiner Kanzlei ein Idealergebnis erzielt. Die Wahrung meiner … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Prof. Dr. jur. Bodo Heinz
sehr gut
Anwaltskanzlei Eickmeier, Heinz, Hartwig, Ahrstr. 26, 26382 Wilhelmshaven 6613.3347497712 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kostenvoranschlag bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Prof. Dr. jur. Bodo Heinz
aus 15 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden mit Prof. Dr. Bodo Heinz. Er hat mich immer sehr gut beraten und war bei schweren Zeiten … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Würnstl
Kanzlei Jansen | Würnstl, Mühldorfer Str. 42, 84503 Altötting 7182.7056237508 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Würnstl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kostenvoranschlag
aus 5 Bewertungen Herr Würnstl ist ein hoch erfahrener und umsichtiger Anwalt. Sein Kommunikationsstil ist vorbildlich und er ist höchst … (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Zivny
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Zivny
Kanzlei Anja Zivny, Bahnhof Str. 16, 12555 Berlin 6988.6265009703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Kostenvoranschlag beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Zivny
aus 19 Bewertungen Frau Zivny hat mich über Jahre in einer Nachbarschaftsstreitigkeit zum Thema Baumschnitt sehr kompetent und … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Fichtner
Rechtsanwalt Stefan Fichtner
Stefan Fichtner | Rechtsanwalt | Fachanwalt, Altheimer Eck 13, 80331 München 7118.9457347873 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kostenvoranschlag beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Fichtner
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Michelske
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Michelske
Rechtsanwaltskanzlei Michelske, Vogelsanger Str. 348-350, 50827 Köln 6670.3718265791 km
Ihre Bedürfnisse sind unser Anliegen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kostenvoranschlag bietet Herr Rechtsanwalt Marc Michelske
aus 34 Bewertungen Alles super, gerne wieder (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kostenvoranschlag

Fragen und Antworten

  • Kostenvoranschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kostenvoranschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kostenvoranschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kostenvoranschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kostenvoranschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt vor zu hohen Kosten. Im Rahmen einer handwerklichen Dienstleistung wird der Auftrag und die auszuführenden Arbeiten näher beschrieben und ein eventueller Endpreis dafür festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist schriftlich abzugeben. Dafür kann der Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.

Natürlich gibt es genau festgelegte Bedingungen, die im Gesetz verankert sind. Der Kostenvoranschlag, der kurz auch KVA genannt wird, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Vertragsverhältnis zwischen Betrieben und Privatleuten. Dabei sollte der Auftraggeber auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen, dieser dient bei Vertragsstreitigkeiten als Nachweis und sollte folgende Punkte beinhalten. Die Firma, die den KVA ausgestellt hat, des Weiteren die Adresse des Auftraggebers. Inhaltlich sollten die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommenden Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien genau festgelegt werden. Auch der Preis, den der Kunde zu entrichten hat, sollte als ungefähre Summe genannt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Summe im KVA maximal um 2 – 3% überstiegen werden darf. Andere wichtige kostenträchtige, respektive kostenaufwendige Arbeiten müssen vor der Ausführung mit dem Kunden abgesprochen werden. Der Kostenvoranschlag wird zumeist bei Kfz–Reparaturen und bei anderen Handwerksdienstleistungen in Anspruch genommen.

Mit einem schriftlichen KVA lassen sich auch die Angebote verschiedener Firmen vergleichen. Das wissen die Betriebe und dieses ist mit ein Grund, warum die KVAs kostenpflichtig sind. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen und ein schriftliches Angebot mit dem Kostenvoranschlag zu vergleichen oder zu verwechseln. Denn zwischen den beiden kaufmännischen Vorgängen besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Während der KVA weitgehend rechtsbindend ist, ist das schriftliche Angebot zumeist freibleibend, also unverbindlich, es sei denn, der Betrieb gibt im Angebot an, dass es bindend ist. Ein KVA sollte immer dann angefordert werden, wenn die Kosten der Dienstleistungen sehr kostenrelevant sein könnten. Kostenvoranschläge zwischen Betrieben und anderen Unternehmen fallen unter das Handelsgesetzbuch (HGB), nur wenn ein privater Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wenn also eine größere Reparatur an einem Fahrzeug oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude zu verrichten sind, sind diese Arbeiten mitunter mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, sodass der ungefähre Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Alle Baumaßnahmen und auch alle Reparaturaufträge fallen unter das Werkvertragsrecht, welches im BGB geregelt ist, darunter fallen auch die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein. In der KFZ Branche wird gesagt, die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sei der halbe Weg zur Reparatur, daher wird vor allem hier eine Aufwandsentschädigung verlangt, wenn der Auftraggeber die Reparatur in der Werkstatt ausführen lässt, mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Der Kostenvoranschlag ist auch dazu geeignet, sich vor zu hohen Kosten zu schützen, denn, wenn die Reparatur wesentlich mehr kostet, als im KVA niedergelegt, muss der Kunde mit diesen Kosten nicht einverstanden sein.

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