4.219 Anwälte für Revision | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Kanzlei Kuzbida, Nibelungenstr. 31, 64625 Bensheim 6846.10744654 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Reiserecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
(20.03.2023) Sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zinn
sehr gut
Kanzlei Florian Zinn, Am Mühlgraben 2, 35037 Marburg 6793.9747251004 km
Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Zinn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Herr Zinn hat uns bei Fragen zu diesem Thema zur Seite gestanden. Er war dabei absolut transparent und ehrlich! Die … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Holwitt
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Holwitt
Kanzlei Britta Holwitt, Am Barkhauser Berge 8, 33813 Oerlinghausen 6726.1560075132 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Holwitt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Nachdem ich in einer Verkehrsrechtssache meiner ersten, von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlenen, Kanzlei das … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann
Kanzlei Olaf Wiesemann, Neustadt 50-51, 37154 Northeim 6819.5037055791 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Wichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Wichmann, Karolinenweg 3, 32805 Horn-Bad Meinberg 6747.5108139098 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ralph Wichmann
aus 56 Bewertungen Herr Wichmann ist ein ausgezeichneter Anwalt und steht lhnen mit Rat und Tat zur Seite. Der ganze Ablauf war … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwälte Müller & Dr. Grill, Obere Schloßgasse 1, 99423 Weimar 6940.1711739886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Müller
(31.08.2023) Es war eine schnelle, erfolgreiche und kompetente Zusammenarbeit. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schmitz
Kanzlei Armin Schmitz, Gartenstr. 28, 56727 Mayen 6723.0049072316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Schmitz im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(23.12.2020) Vorgehen nach Kündigung den Mieter!
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Frick
Rechtsanwalt Daniel Frick
Sommerfeld van Suntum Frick, Petersstr. 15, 04109 Leipzig 6982.3105063184 km
Im Arbeitsrecht brauchen Sie vor allem eines: Einen juristischen Sparringspartner, der Ihnen kompetent, persönlich, erreichbar und erfahren den Rücken freihält. Ihren Anwalt auf Augenhöhe.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Frick - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(10.09.2022) Hohe fachliche Kompetenz. Sehr freundlich und lösungsorientiert. Vermittelt Sicherheit. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Berthold
Rechtsanwalt Markus Berthold
Bürogemeinschaft advocatplus Kanzlei Hülß & Berthold, Turmstr. 3, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.7611380304 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Berthold bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Hatte Gerichtstermine wo mich Herr Berthold sehr gut vertreten hatte und eine optimal Lösung erwirken konnte, was … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Roth
sehr gut
Kanzlei Dr. Anke Roth, Casinostraße 51, 56068 Koblenz 6745.3957267841 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Roth ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 15 Bewertungen Frau Dr. Roth ist mir von einem gemeinsamen Freund empfohlen worden. Ich habe daraufhin den Anwalt gewechselt. … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
(06.12.2020) s. o.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Beneke
sehr gut
Kanzlei Bernhard Beneke, Bahnhofstr. 48, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1583198839 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Beneke ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 27 Bewertungen RA Beneke vertrat uns und unsere drei Kinder in einem schwierigen Mietrechtsstreit. Er machte dies mit sehr viel … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Hertweck
sehr gut
Kanzlei Kai Hertweck, Wolfenbütteler Str. 79, 38102 Braunschweig 6821.1966838763 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Kai Hertweck
aus 10 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hertweck, es ist noch viel zu früh, eine echte Bewertung … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Hansen
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstr. 2, 49074 Osnabrück 6671.630302682 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Hansen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 61 Bewertungen Fr. Hansen ist die netteste, hilfsbereite Rechtsanwältin die ich kenne. Sie hilft mir in sozial / miet /und sogar in … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.
Rechtsanwalt Sebastian Geidel, Prießnitzstraße 24b, 04179 Leipzig 6978.7975845253 km
Innovative Rechtsberatung im digitalen Zeitalter
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.
aus 67 Bewertungen Fachlich sehr überzeugende Expertise gepaart mit menschlichem Feingefühl. Jeder Zeit wieder! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Said Sadic
Sadic Anwaltskanzlei, An der Alster 83, 20099 Hamburg 6720.3038852292 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Said Sadic bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wilke
Rechtsanwalt Stefan Wilke
Kanzlei Wilke, Deichstr. 6, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.9233502864 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Wilke
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
WSR Wörner Schäfer Rückert | Anwälte • Notare, Wertherstr. 14a, 35578 Wetzlar 6791.3314783812 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
aus 15 Bewertungen Frau Uebach hat mich in meinem Sorgerechtsfall super vertreten und beraten. Auf einen Termin musste ich ebenfalls … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
MTR Legal Rechtsanwälte, Domstraße 10, 20095 Hamburg 6720.2451381186 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Walther
sehr gut
Kanzlei Thomas Walther, Wernigeroder Weg 17, 22455 Hamburg 6712.9976590125 km
Schnelle, professionelle und dabei immer persönliche Rechtsberatung für Sie. Das ist mein Anspruch.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Walther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 43 Bewertungen Herr Walther nahm sich Zeit und war kompetent, (09.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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