176 Anwälte für Staatshaftung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M., Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5855667106 km
Wir lieben gute Lösungen!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht
Juristische Fragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
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sehr gut
Rechtsanwalt Arne Michels
Rechtsanwalt Arne Michels, Hasselbrinkstraße 28, 44892 Bochum 6669.5136517303 km
Rechtsprechung kann sich ändern.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Michels bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Staatshaftung
aus 10 Bewertungen Ich gebe ihm die höchstmögliche Bewertung. ich möchte meine Meinung zu meiner Erfahrung mit ihm äußern, da … (28.11.2020)
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Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald ist Ihr Ansprechpartner für Staatshaftung
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Kanzlei Sigrid Krämer, Behlertstraße 3a/ B2, 14467 Potsdam 6962.0968938705 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrid Krämer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Staatshaftung
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Rechtsanwalt Tim Brinkmann
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Brinkmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Staatshaftung
(23.04.2024) Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer
Dr. Bauer & Partner, Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3491295271 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer ist Ihr Ansprechpartner für Staatshaftung
(22.06.2022) gerne wieder!
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Kanzlei Siegfried Hahn, Pawelstr. 5, 38118 Braunschweig 6819.8605767042 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Hahn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Staatshaftung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
Anwaltskanzlei-Studt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Staatshaftung bietet Frau Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
aus 24 Bewertungen Ich kann das Büro sehr empfehlen. Professionelle und praktische Hilfe. Kompetenzen auf hohem Niveau. (19.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatshaftung

Fragen und Antworten

  • Staatshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Staatshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Staatshaftung und Staatshaftungsrecht sollen vom Staat verursachtes Unrecht ausgleichen. Vor allem, wenn Beamte einer Behörde rechtswidrig handeln und der Bürger dadurch Nachteile erleidet, kommt die Amtshaftung als Teil der Staatshaftung zum Tragen. Dem Bürger soll nicht zugemutet werden, gegen den einzelnen Beamten in Person vorgehen zu müssen. Schließlich ist nach dem Beamtenrecht sein Dienstherr weisungsbefugt und der Beamte steht in einem besonderen Treueverhältnis zu ihm. Das Staatshaftungsrecht soll zum einen die Durchsetzung einer berechtigten Forderung des geschädigten Bürgers erleichtern, zum anderen den Beamten als Person schützen.

Gesetzliche Regelungen der Staatshaftung und Amtshaftung finden sich vor allem in Artikel 34 Grundgesetz (GG) und in § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Staat oder die Körperschaft, in welcher der Beamte seinen Dienst tut. Ob Bundesbeamter oder Landesbeamter bzw. je nach Behörde, in der ein Beamter beschäftigt ist, ist für die Staatshaftung beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland, die Stadt oder Gemeinde verantwortlich.

Staatshaftung bedeutet nicht, dass der Beamte und Angestellte des Staates keine Verantwortung beispielsweise für die Ausstellung von einem Bescheid oder einer sonstigen Diensthandlung übernehmen müsste. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Beamte in Regress genommen werden. Richter sind für ein Urteil nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Pflichtverletzung eine Straftat darstellt. Darunter fallen insbesondere Fälle der Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB).

Folgen der Staatshaftung sind vor allem Schadenersatz. Der Bürger bekommt also den Schaden ersetzt, der ihm durch das unrechtmäßige Handeln entstanden ist. Daneben können weitere Ansprüche treten, z. B. auf Folgenbeseitigung oder zukünftige Unterlassung der entsprechenden Handlung. Kann ein Schaden durch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid oder Klage vor einem Gericht, abgewendet werden, muss der Betroffene diesen Weg wählen. Er kann sich die Haftung des Staates nicht aussuchen.

Bei einem grundlosen Hundebiss durch einen Polizeihund beispielsweise kann der Geschädigte Schadenersatz, wie Behandlungskosten für die Verletzung, und Schmerzensgeld bekommen. Zwar ist im Rahmen der Staatshaftung zunächst der Dienstherr verantwortlich, je nach Verschulden des Hundeführers der Polizei kann er von ihm aber Regress verlangen. War der Einsatz dagegen rechtmäßig, scheidet ein Staatshaftungsanspruch aus.

Staatshaftung gehört zwar zum öffentlichen Recht, sachlich zuständig ist grundsätzlich aber kein Verwaltungsgericht, sondern nach § 71 II Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Landgericht als ordentliches Gericht.

Die in Zeiten der Finanzkrise oft erwähnte Haftung des Staates für Banken oder auch sonstige Unternehmen zählt nicht zum klassischen Staatshaftungsrecht. Hier steht der Staat nicht für in seinem Namen begangenes Unrecht ein. Stattdessen unterstützt der Staat eine in Not geratene Bank oder ein Unternehmen beispielsweise mit einem Kredit, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier übernimmt der Staat jedoch mehr oder weniger freiwillig die Verbindlichkeiten und erfüllt ggf. Forderungen der Gläubiger, ohne dass eine eigene staatliche Fehlleistung ursächlich wäre. In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz keine Staatshaftungsverpflichtung.

(ADS)

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