876 Anwälte für Steuerbescheid | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Rechtsanwalt Rostislav Kunets
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19 b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Steuerbescheid hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rostislav Kunets
aus 6 Bewertungen Konnte meine Sache aus Zeitmangel leider nicht übernehmen. Ich halte ihn aber für fachlich sehr versiert. (12.09.2023)
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Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker bietet im Bereich Steuerbescheid Rechtsberatung und Vertretung
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Rechtsanwalt Christoph Volz
Kanzlei Christoph Volz, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Steuerbescheid bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Volz
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwaltskanzlei | Steuerbüro Klötzer, Ernst-Thälmann-Straße 31, 09350 Lichtenstein 7031.4818368411 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Jagdrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerbescheid bietet Herr Rechtsanwalt Robert Klötzer
(08.01.2021) - kompetent - zuverlässig - exakt
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Rechtsanwalt Dieter Wigger
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Steuerbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Wigger
Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden
Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden
vdLP von der Linden & Partner mbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg 7098.0857565091 km
Rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand!
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Im Bereich Steuerbescheid bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden
(19.02.2016) Sehr nett.. super beratung und schnelle erledigung...zum empfehlen....Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper
sehr gut
Kanzlei Dr. Kamper & Kaya, Ostwall 1, 44135 Dortmund 6676.7701271784 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper ist Ihr Ansprechpartner für Steuerbescheid
aus 11 Bewertungen Dank einer Empfehlung meines Vorgesetzten habe ich die Dienstleistungen von Dr. Kamper & Kaya in Anspruch … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Schiffner
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Schiffner
Schiffner - Recht. Steuer. Beratung, Einsteinstraße 111, 81675 München 7121.3110565099 km
Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralph Schiffner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerbescheid
aus 29 Bewertungen Herr Schiffner ist ein junger Anwalt, der ein sehr kompetentes Auftreten hat. Faire Beratung und Gespräch auf … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlo Knoche
sehr gut
Rechtsanwalt Carlo Knoche
Lesse, Neumann & Knoche | Rechtsanwälte, Wolfsschlucht 6a, 34117 Kassel 6810.4328576197 km
Fachanwalt Erbrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Carlo Knoche - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Steuerbescheid
aus 53 Bewertungen Von Herrn Knoche wurde ich schon mehrfach freundlich, sachlich und kompetent bei meinen Anliegen beraten. … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Klein
Rechtsanwalt Norbert Klein
Rechtsanwälte Nobert Klein & Kollegen, Augustaanlage 5, 68165 Mannheim 6847.7744813097 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Klein ist Ihr Ansprechpartner für Steuerbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Herzog, Hoffmann, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg 6716.1888373045 km
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Einziehung) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Freiheitstrafe) entscheidend.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Steuerbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lauenburg ist nicht nur in seinem Gebiet als Strafverteidiger exzellent, sondern auch … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Hübner
sehr gut
Rechtsanwalt Kay Hübner
HÜBNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Roßheidestr. 197, 45968 Gladbeck 6647.1619418104 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Hübner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Steuerbescheid
aus 17 Bewertungen Ich hatte eine Frage zum Steuerbescheid der Horst konnte mir schnell helfen. (25.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerbescheid

Fragen und Antworten

  • Steuerbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Steuerbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mittels Steuerbescheid setzt laut § 155 Abgabenordnung (AO) eine Finanzbehörde die Steuer gegenüber einer oder mehreren steuerpflichtigen Personen fest. Ein sogenannter einheitlicher Steuerbescheid für mehrere Steuerpflichtige ergeht etwa, wenn diese im Rahmen ihrer Ehe zusammenveranlagt werden. Darüber hinaus kann ein Steuerbescheid auch von Steuern befreien oder eine beantragte Steuerfestsetzung ablehnen. Als hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts – hier des Steuerrechts – zur Regelung eines Einzelfalls – konkret der Feststellung der individuellen Steuerschuld – stellt ein Steuerbescheid einen Verwaltungsakt dar.

Für Bundessteuern in Form von Zoll, Einfuhrsteuer und Verbrauchsteuern wie etwa die Energiesteuer oder Tabaksteuer sowie mittlerweile auch die Kraftfahrzeugsteuer erlassen die Hauptzollämter Steuerbescheide.

Im Falle von Gemeindesteuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnsitzsteuer ergeht der Steuerbescheid durch die Stadt oder Gemeinde des jeweilige Wohn- bzw. Geschäftssitzes – in Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig. Den entsprechenden Grundlagenbescheid zum Gewerbesteuerbescheid in Form des Gewerbesteuermessbescheids erlassen hingegen ausschließlich die Finanzämter. Dasselbe gilt für die weit überwiegende Zahl der restlichen Steuern.

Form des Steuerbescheids

Ein Steuerbescheid ist laut Abgabenordnung schriftlich zu erteilen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Eine entsprechende Ausnahme bildet die elektronische Form. Voraussetzung für einen elektronischen Steuerbescheid ist jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur. Weitere Ausnahmen betreffen etwa den Einsatz von Steuerzeichen und Zollbescheide.

Notwendiger Inhalt des Steuerbescheids

Setzt ein Steuerbescheid eine Steuer fest, muss er ihre Art – z. B. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer oder Gewerbesteuer – und Höhe nennen sowie den Zeitraum, für den die Steuer jeweils erhoben wird, angeben. Zu nennen ist außerdem der Steuerschuldner und die den Steuerbescheid erlassende Behörde. Bei Fehlen dieser Angaben ist der Steuerbescheid nichtig. Darüber hinaus ist dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Zur Belehrung gehört die Angabe des zulässigen Rechtsbehelfs, der Behörde, bei der er einzulegen ist, und die dabei einzuhaltende Frist. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Rechtsmittelbelehrung erhöht sich die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid von einem Monat auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe.

Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen Steuerbescheid

Richtiger Rechtsbehelf gegen einen als fehlerhaft empfundenen Steuerbescheid im Verwaltungsverfahren ist der Einspruch. Der Einspruch ist mit dem Widerspruch bei anderen Verwaltungsakten wie etwa der Versagung einer Baugenehmigung vergleichbar. Der Einspruch führt zu einer erneuten Überprüfung der Steuerfestsetzung. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß. Beispiele im Rahmen der Einkommensteuer sind etwa nicht anerkannte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die versagte Annahme einer doppelten Haushaltsführung oder Kinderfreibeträge falsch berücksichtigt wurden.

In der Regel äußern sich Fehler im Rahmen eines Steuerbescheids in einer zu hoch festgesetzten Steuer, die wiederum zu einer zu geringen Steuerrückzahlung führt. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts empfiehlt sich die Überprüfung durch Experten. Ein Steueranwalt bzw. Steuerberater ist hier gerne behilflich. Auch umgekehrt müssen Steuerpflichtige bei einer offensichtlich zu niedrig berechneten Steuer handeln. Da jeder Steuerzahler zur richtigen Steuererklärung verpflichtet ist, droht sonst ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Grundsätzlich muss der Betroffene den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde einlegen. In der Regel handelt es sich dabei um das zuständige Finanzamt. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung muss der Einspruch gegen den Steuerbescheid zudem spätestens einen Monat nach seinem Erhalt dort eingehen. Eine Ausnahme gilt für vorläufige Steuerbescheide, deren Nachprüfung sich die Finanzbehörde ausdrücklich vorbehält.

Bei fehlender bzw. verspäteter Einspruchseinlegung wird ein Steuerbescheid, selbst wenn er fehlerhaft ist, bestandskräftig. Diese Bestandskraft verhindert der Einspruch zunächst. Allenfalls im Rahmen einer Wiederaufnahme besteht dann noch eine geringe Chance, den Steuerbescheid anzugreifen. Auch sonst erlaubt das Steuerrecht nur in wenigen Fällen die Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide. Zu diesen gehören:

  • offenbar unrichtige Angaben sowie Schreib- und Rechenfehler in der Steuererklärung,
  • nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel, wenn sie zu einer höheren Steuer führen,
  • bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer niedrigeren Besteuerung führen, gilt das nur bei fehlendem eigenen Verschulden des betroffenen Steuerzahlers,
  • ein erst nach dem Steuerbescheid vorliegender Grundlagenbescheid, da ein Steuerbescheid auch vor ihm ergehen kann,
  • ein eintretendes Ereignis, das steuerlich für die Vergangenheit wirkt (sog. rückwirkendes Ereignis).

Klage gegen Steuerbescheid

Ist der Einspruch erfolgreich, ändert die Behörde den Bescheid entsprechend ab. Verwirft sie den Einspruch, ist im weiteren Schritt wiederum fristgerecht Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Gegen dessen Entscheidung ist in zweiter Instanz noch Revision zum Bundesfinanzhof möglich.

Steuerbescheid aufgrund Steuerschätzung

Regelmäßig basiert ein Steuerbescheid auf einer zuvor abgegebenen Steuererklärung. Bei nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegebener Steuererklärung kann ein Steuerbescheid auch aufgrund einer Steuerschätzung ergehen. Außerdem droht ein Säumniszuschlag. Des Weiteren kann ein Steuerbescheid Folge einer Steuerprüfung sein. Auch hier ist ein Einspruch möglich.

Steuerbescheide unterliegen Steuergeheimnis

Der Inhalt von Steuerbescheiden unterliegt dem Steuergeheimnis. Amtsträger unterliegen einer Schweigepflicht. Ohne eine gesetzliche Erlaubnis dürfen sie aus einem Steuerbescheid gewonnene Kenntnisse nicht offenbaren oder verwerten.

(GUE)

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